Aufgrund eines Fahrverbotes droht Ihrem Mandanten die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses - das Fahrverbot kann daher unangemessen sein. Hier finden Sie praktische Beispielsfälle mit Musteranträgen und hilfreichen Hinweisen, um die Bußgeldstelle davon zu überzeugen, dass das Fahrverbot wegen dem drohenden Verlust des Arbeitsplatzes unangemessen ist.
Dem Betroffenen Herrn Jäger wird vom LRA Breisgau-Hochschwarzwald eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften von 33 km/h zur Last gelegt, wobei neben dem Bußgeld ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat angeordnet worden ist. Herr Jäger ist Vertriebsmitarbeiter in einem kleineren Unternehmen und ist praktisch nur im Außendienst tätig. Er ist zuständig für den Bereich Baden-Württemberg. Häufig hat Herr Jäger mehrere Kundentermine an einem Tag wahrzunehmen, wobei zwischen den jeweiligen Kunden auch teilweise größere Fahrtstrecken zurückzulegen sind. Er legt berufsbedingt pro Jahr ca. 30.000 km mit dem Pkw zurück. Herr Jäger hat im Hauptverhandlungstermin beim AG Freiburg ein Schreiben seines Arbeitgebers vorgelegt, aus dem sich ergibt, dass er im Fall der Anordnung eines Fahrverbots seinen Arbeitsplatz verliert. Dennoch wurde Herr Jäger am 25.10. vom AG Freiburg verurteilt, von der Verhängung eines Fahrverbots wurde nicht abgesehen.
Dieser anschauliche Beispielsfall mit ausführlicher Lösung und Antragsmuster zeigt Ihnen, worauf Sie als Anwalt achten müssen, wenn Ihrem Mandanten im Falle eines Fahrverbotes die Kündigung droht.
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Hier finden Sie das passende Antragmuster mit zahlreichen Argumenten und Formulierungsvorschlägen, um die Fahrerlaubnisbehörde dazu zu bewegen, vom Fahrverbot abzusehen, weil ihrem Mandanten die Kündigung droht.
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1. Leitsatz: Der Umstand, dass ein Betroffener von ihm zustehenden Verteidigungsmöglichkeiten (hier: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid) Gebrauch gemacht hat, darf bei der Frage, ob im Einzelfall ein Absehen vom Fahrverbot oder eine sonstige Fahrverbotsprivilegierung in Betracht kommt, nicht zum Nachteil des Betroffenen berücksichtigt werden.
2. Leitsatz: Die Versagung einer Fahrverbotsprivilegierung mit der Begründung, der Betroffene habe mit Blick auf den Antritt eines Arbeitsverhältnisses einen Härtefall aufgrund einer durch das Fahrverbot konkret drohenden Kündigung durch Hinnahme des Bußgeldbescheids und die hierdurch mögliche Verbüßung des Fahrverbots noch vor Antritt der Tätigkeit verhindern können, stellt eine im Rahmen des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG ermessensfehlerhafte Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens zum Nachteil des Betroffenen dar.
3. Leitsatz: 'Krankenkraftwagen' können aufgrund ihrer über den bloßen Verwendungszweck und ihre Ausrüstung hinausgehende bauartbedingten Abgrenzbarkeit von anderen Fahrzeugen derselben Fahrzeugart oder -klasse als Kraftfahrzeuge "einer bestimmten Art" gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG vom bußgeldrechtlichen Fahrverbot ausgenommen werden (u.a. Anschluss an BayObLG, Beschl. v. 21.06.1989 - 2 Ob OWi 167/89 = ZfS 1989, 359 = NJW 1989, 2959 = DAR 1989, 428 = VRS 77 [1989], 456 = VM 1990, Nr.14 und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.09.2007 - 2 Ss [OWi] 118/07 = NZV 2008, 104 = DAR 2008, 154 = VRS 113 [2007], 442 = VM 2008, Nr. 23 = OLGSt StVG § 25 Nr. 38).
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Es bedarf für eine Absehensentscheidung für ein Fahrverbot wegen eines Verstoßes gegen § 24a StVG für den Betroffenen Härten ganz außergewöhnlicher Art; wenn aber ein Fall des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG vorliegt, dann sind erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommener, gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände ausreichend, um eine Ausnahme zu begründen, wegen derer dann von der Anordnung des Fahrverbots abgesehen werden kann. Eine Kündigung kann eine Härte ganz außergewöhnlicher Art bilden. Erfahren Sie hier, unter welchen Umständen die Rechtssprechung eine solche Härte zB bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes annimmt.
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Dem Betroffenen Herrn Müller wird von der Stadt Freiburg ein qualifizierter Rotlichtverstoß zur Last gelegt, wobei neben der Regelbuße ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat angeordnet worden ist. Die Viermonatsfrist wurde eingeräumt. Auf dem Lichtbild, welches bei der Messung gefertigt wurde, ist Herr Müller deutlich zu erkennen.Herr Müller ist selbständiger Baumaschinenführer. Er ist alleiniger Inhaber des Unternehmens, Mitarbeiter beschäftigt er keine. Da "der Führerschein" Voraussetzung dafür ist, dass er seine Tätigkeit ausüben kann, hat ihm sein Hauptauftraggeber (ca. 70 % des monatlichen Umsatzes) bereits schriftlich mitgeteilt, dass man ihm den Auftrag "entziehen" werde und ein anderes Unternehmen mit den Arbeiten beauftragen werde, wenn er während der Dauer des Fahrverbots seiner Tätigkeit nicht nachkommen kann. Im Übrigen sei, im Hinblick auf den Termindruck, auch ungewiss, ob nach Ablauf des Fahrverbots wieder sein Unternehmen beauftragt wird.
Dieser Musterfall mit Lösung und Antragsmuster zeigt Ihnen, wie Sie am besten vorgehen, um in einem Härtefall die Bußgeldbehörde zu überzeugen, vom der Anordnung eines Fahrverbotes abzusehen.
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Nutzen Sie dieses Antragsmuster zum Fall der Existenzgefährdung bei Selbstständigen, um die Bußgeldbehörde vom Absehen vom Fahrverbot zu überzeugen!
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