Ihrem Mandanten wird ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen, als ein Fahrverbot angeordnet wird, beauftragt er Sie mit seiner Verteidigung.
Es gibt verschiedene Wege, um erfolgreich gegen ein Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung vorzugehen. Nutzen Sie unsere Fallbeispiele und Antragsmuster, um zielführend gegen das Fahrverbot Ihres Mandanten vorzugehen!
Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Aus der Bußgeldakte ergibt sich, dass der Mandant unmittelbar hinter dem Ortseingangsschild gemessen wurde. Die damit innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Weil die Messung in Nordrhein-Westfalen stattfand, liegt ein Verstoß gegen die dort geltende Richtlinie zur Geschwindigkeitsüberwachung nicht vor. Dem Mandanten geht es im Wesentlichen um das Fahrverbot, das ihn hart treffe.
Dieser anschauliche Beispielsfall mit Musterlösung zeigt Ihnen, worauf es ankommt, wenn nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot angeordnet worden ist.
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Dieser Musterantrag zeigt Ihnen, wie Sie konkret vorgehen sollten, um das angeordnete Fahrverbot in einem Falle wie dem obigen zu verhindern.
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Dem Betroffenen Herrn Jäger wird vom LRA Breisgau-Hochschwarzwald eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften von 33 km/h zur Last gelegt, wobei neben dem Bußgeld ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat angeordnet worden ist. Herr Jäger ist Vertriebsmitarbeiter in einem kleineren Unternehmen und ist praktisch nur im Außendienst tätig. Er legt berufsbedingt pro Jahr ca. 30.000 km mit dem Pkw zurück. Herr Jäger hat im Hauptverhandlungstermin beim AG Freiburg ein Schreiben seines Arbeitgebers vorgelegt, aus dem sich ergibt, dass er im Fall der Anordnung eines Fahrverbots seinen Arbeitsplatz verliert. Aus den Urteilsgründen gehen diese Einlassungen jedoch nicht hervor.
Zwar bedarf es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die eine Katalogtat gemäß § 4 BKatV ist, zwar keiner besonderen Begründung mehr, dass das Fahrverbot angemessen und erforderlich ist. Dennoch sind bestimmte Feststellungen im Urteil notwendig - wie Sie daher erfolgreich gegen das Fahrverbot vorgehen können, zeigt Ihnen unser Beispielsfall.
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Hier finden Sie das Antragsmuster für die Rechtssprechung zum obigen Fall - nutzen Sie es, um zu begründen, dass die Feststellungen des Amtsgerichtes nicht ausreichend waren und dass trotz der Geschwindigkeitsüberschreitung Ihres Mandanten kein Fahrverbot zu verhängen ist.
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Der Betroffenen Frau Schulz wird vorgeworfen, am 22.05. die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 5 bei Freiburg um 44 km/h überschritten zu haben, wobei sie bereits im Rahmen der Anhörung angegeben hat, zum Tatzeitpunkt auch Führerin des Kfz gewesen zu sein. Frau Schulz ist Lehrerin auf Probe an der Berufsbildenden Schule in Freiburg und erzielt ein Nettoeinkommen von ca. 2.800 Euro pro Monat. Davon bezahlt sie 1.600 Euro pro Monat auf einen Kredit für die Finanzierung einer Immobilie. Der Ehemann ist ebenfalls berufstätig. Verkehrsrechtlich ist Frau Schulz bislang nicht in Erscheinung getreten. Inzwischen hat Frau Schulz an einer verkehrspsychologischen Schulung erfolgreich teilgenommen, innerhalb derer sie sich mit den von ihr begangenen Verkehrsverstößen intensiv auseinandergesetzt hat. Sie hat insgesamt an drei Einzelsitzungen teilgenommen und einen Schulungsnachweis erhalten.
Trotz der Geschwindigkeitsüberschreitung kann im Einzelfall von einem Fahrverbot abgesehen werden. Dieser Beispielsfalls mit Lösung zeigt Ihnen, wie Sie die Teilnahme an einer verkehrsspychologischen Nachschulung als Argument einsetzen, um die Bußgeldstelle vom Absehen vom Fahrverbot zu überzeugen.
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Ein Fahrverbot gemäß § 25 I 1 StVG kann unter anderem angeordnet werden, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung eine grobe Pflichtverletzung darstellt. Erfahren Sie hier, welche Anforderungen die Rechtssprechung an eine grobe Pflichtverletzung stellt.
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Nach § 25 Abs. 1 StVG kann gegen den Betroffenen nicht nur wegen eines groben Pflichtenverstoßes ein Fahrverbot angeordnet werden, sondern vielmehr auch dann, wenn ein beharrlicher Pflichtenverstoß vorliegt.
Hier erfahren Sie, wann nach der Rechtssprechung ein beharrlicher Pflichtenverstoß gegeben ist.
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