Das Fahrverbot nach § 44 StGB kann seit einigen Jahren auch als Nebenstrafe bei Straftaten ohne Verkehrsbezug verhängt werden. Damit stellt sich das Fahrverbot als Chance für Ihre Verteidigung dar: Mit der richtigen Argumentation können Sie für Ihren Mandanten ein Fahrverbot statt einer Entziehung der Fahrerlaubnis erreichen. Oder Sie können das Fahrverbot vorschlagen, um das Gericht von einer Strafaussetzung zur Bewährung zu überzeugen.
Zur Erleichterung Ihrer Verteidigungsarbeit finden Sie auf dieser Seite eine praktische Übersicht mit den wichtigsten Voraussetzungen und Folgen des Fahrverbots. Außerdem bieten wir Ihnen praxisnahe Beispielsfälle zum Thema Fahrverbot – samt Lösungs- und Verteidigungsstrategien.
Zusätzlich für Ihre Verteidigungspraxis: Muster für das Aufsetzen von Schriftsätzen rund um das Fahrverbot zum Download!
Zur Verhängung eines Fahrverbots gem. § 44 StGB ist zunächst eine schuldhaft begangene Tat von einigem Gewicht erforderlich. Hat Ihr Mandant eine Straftat mit Verkehrsbezug begangen, ist die Verhängung eines Fahrverbotes stets möglich. Bei einer Straftat ohne Verkehrsbezug kann ein Fahrverbot in drei Konstellationen verhängt werden:
- Das Fahrverbot ist zur Einwirkung auf den Täter erforderlich.
- Das Fahrverbot zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich.
- Das Fahrverbot dient der Vermeidung oder Vollziehung einer Freiheitsstrafe.
Weitere Voraussetzungen und Details für die Verhängung des Fahrverbots erfahren Sie in unserem Fachbeitrag. Außerdem praktische Beispiele, sowie Wissenswertes rund um Rechtsfolgen, Fristen und Dauer des Fahrverbots.
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Wird ihr Mandant nach § 315c Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 oder § 316 StGB verurteilt, ordnet das Gericht in der Regel eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB an. Gelingt es Ihnen jedoch, Staatsanwaltschaft bzw. Gericht davon zu überzeugen, dass Ihr Mandant trotz allem nicht ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, kann stattdessen ein Fahrverbot angeordnet werden. Weisen Sie in Ihrer Verteidigung geschickt darauf hin, dass ein Fahrverbot als „Denkzettel“ den Zweck ebenso gut erfüllt, wird das die Chancen Ihres Mandanten erhöhen, seine Fahrerlaubnis zu behalten.
Hier finden Sie eine Verteidigungsstrategie zur Erreichung eines Fahrverbots statt einer Entziehung der Fahrerlaubnis. Außerdem erhalten Sie ein Muster für einen entsprechenden Verteidigerschriftsatz zum Download!
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Ob ein Fahrverbot auch dann noch angeordnet werden kann, wenn zwischen Anlasstat und Verurteilung eine lange Zeit verstrichen ist, ist seit der Reform des § 44 StGB 2017 wieder Gegenstand der Diskussion. In unserem Beispielsfall stellen wir Ihnen die relevanten Aspekte dieser Debatte praxisnah dar. Dazu für Sie: ein praktisches Muster auf Absehen des Fahrverbots nach Zeitablauf!
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Nach dem Wortlaut der Neufassung des § 44 Abs. 1 Satz 2 StGB ist die Anordnung eines Fahrverbots auch dann denkbar, wenn dadurch die Verhängung oder Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vermieden werden kann. Für Sie als Verteidiger ist das Fahrverbot als Nebenstrafe damit die Chance, eine möglichst milde Gesamtstrafe für Ihren Mandanten zu erreichen.
Aber wie legen Sie schlüssig dar, dass mit dem Fahrverbot tat- und schuldangemessen auf Ihren Mandanten eingewirkt wird? Das zeigen wir Ihnen in diesem Fachbeitrag anhand eines praxisnahen Beispiels und geben Ihnen außerdem ein Muster für die Anregung eines Fahrverbots für diesen Fall mit an die Hand.
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