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Der am 09.11.2021 in Kraft getretene neue Bußgeldkatalog hat es in sich! Zum Beispiel wird schon beim verbotswidrigen Halten mit Behinderung ein Punkt verhängt – bei der verbotswidrigen Nutzung des Mobiltelefons am Steuer sind es gar deren zwei.
In noch mehr Fällen wird es also künftig um die Vermeidung von Punkten sowie des Fahrverbots gehen. Diese Rechtsfolge trifft Ihren Mandanten besonders hart, da er auf seine Fahrerlaubnis gerade beruflich häufig auf Gedeih und Verderb angewiesen ist. Es kommt nun noch mehr auf Sie als Verteidiger an! Wie sieht Ihre Strategie aus? Unser Autor Rechtsanwalt Christian Sitter stellt Ihnen die besten Strategien zur Vermeidung von Punkten und Fahrverboten vor. Damit sind Sie bestens gewappnet!
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