Erschließungsbeiträge – so gehen Sie als Anwalt erfolgreich gegen einen Beitragsbescheid vor!

Städte und Gemeinden können durch Erhebung von Erschließungsbeiträgen die nicht gedeckten Kosten für die Herstellung von Straßen und Versorgungseinrichtungen auf die begünstigten Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigten umlegen. Ihr Mandant hat nun einen Bescheid auf Erhebung von Erschließungsbeiträgen erhalten und möchte dagegen vorgehen? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Grundlagen von Erschließungsbeiträgen. Zusätzlich bieten wir Ihnen praktische Musterschreiben und Schriftsatzmuster. Diese Muster können Sie sofort downloaden und einsetzen – sparen Sie so viel Zeit bei der Mandatsbearbeitung und gehen Sie erfolgreich gegen Erschließungsbeitragsbescheide vor!

 

Erschließungsbeiträge – die wichtigsten rechtlichen Grundlagen

Vor Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist zu differenzieren, ob es sich um eine erschließungsbeitragsrechtliche Maßnahme nach BauGB, mithin Bundesrecht, oder nach kommunalem Abgabengesetz, mithin jeweiligem Landesrecht, handelt. Unser Fachbeitrag erläutert die Unterschiede dieser beiden Arten und erklärt, wann das Recht zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen entsteht.

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Musterschreiben: Widerspruch gegen Bescheid auf Erhebung von Erschließungsbeiträgen einschließlich Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir an, dass wir Herrn/Frau/Firma ... anwaltlich vertreten. Eine auf uns lautende Vollmacht anbei.

Mit Bescheid der Gemeinde/Stadt ... vom ... wurde ein Beitragsbescheid hinsichtlich der Errichtung/Ausbau/Neuherstellung der Erschließungsanlage ... am ... zugestellt. Unser Mandant ist Eigentümer des zur Beitragspflicht herangezogenen Grundstücks FINr. ..., Gemarkung ... .

Namens und im Auftrag unserer Mandantschaft erheben wir gegen den Erschließungsbeitragsbescheid der Gemeinde/Stadt ... vom ... (Az.: ...) Widerspruch und stellen zugleich gem. § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Zur

Begründung

des Widerspruchs und des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung führen wir aus:

A. Widerspruch

Der Erschließungsbeitragsbescheid vom . ist rechtswidrig und verletzt meinen Mandanten als Widerspruchsführer und Antragsteller in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten, insbesondere in seinem Eigentumsrecht gern. Art. 14 GG.

1. Das zum Erschließungsbeitrag herangezogene Grundstück steht nicht mehr im Eigentum meines Mandanten. Ausweislich beiliegenden Grundbuchauszugs wurde der neue Eigentümer am . eingetragen. Die Grundbucheintragung ist bereits drei Wochen vor Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids erfolgt. Erschließungsbeitragspflichtig ist der Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte. Im Zeitpunkt der Bescheidsbekanntgabe war mein Mandant nicht mehr Grundstückseigentümer. Auf Regelungen im Kaufvertrag kommt es nicht an, da diese nur im Innenverhältnis zwischen den Kaufvertragsparteien Geltung beanspruchen.

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Erschließungsbeiträge und Erschließungsanlagen – was sind die Voraussetzungen?

Dieser Fachbeitrag erklärt die Voraussetzungen für das Vorliegen von Erschließungsanlagen und die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Lesen Sie jetzt weiter!

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Schriftsatzmuster: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 5 VwGO nach Widerspruch gegen die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestimmt, dass Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung besitzen. Nachdem ein Bescheid auf Erhebung von Erschließungsbeiträgen ergangen ist, ist einer unmittelbaren Vollziehung des Beitragsbescheids durch die Gemeinde mittels gerichtlichen Antrags gem. § 80 Abs. 5 VwGO zuvorzukommen. Nutzen Sie dafür dieses zeitsparende Antragsmuster, das problemlos an Ihren Fall angepasst werden kann!

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Schriftsatzmuster: Anfechtungsklage auf Aufhebung des Bescheids über die Erhebung von

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Namens und im Auftrag unseres Mandanten erheben wir Anfechtungsklage und stellen folgende Anträge:

I. Der Erschließungsbeitragsbescheid der Beklagten vom ..., Az.: ... in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landratsamtes/Regierung/Regierungspräsidium vom ..., Az.: ... wird aufgehoben.

Alternativ:

I. Der Erschließungsbeitragsbescheid der Beklagten vom ..., Az.: ... in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landratsamtes/Regierung/Regierungspräsidium vom ..., Az.: ... wird insoweit aufgehoben, als er einen Erschließungsbeitrag über ... Euro festsetzt.

II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

III. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Zur Begründung führen wir aus:

A. Sachverhalt

1. Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks F1 Nr. ... Gemarkung ... . Die Beklagte hat einen Beitragsbescheid hinsichtlich der erstmaligen Herstellung der Gemeindestraße ..., Herstellung/Ausbau/Anschluss an die Wasser- bzw. Trinkwasserversorgungsanlage der ... erteilt.

Beweis: Beitragsbescheid der Gemeinde/Stadt vom ...

2. Der Kläger hat mit Schreiben vom... gegen den Beitragsbescheid vom ... Widerspruch erhoben.

Beweis: Schreiben des Rechtsanwalts ... vom ...

Das Landratsamt/die Regierung/das Regierungspräsidium hat mit Bescheid vom ... Az.: ... den Widerspruch zurückgewiesen.

B. Begründetheit

Die Klage ist begründet, da gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Bescheid über Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde/Stadt ... vom ... rechtswidrig ist und hierdurch der Kläger in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten, insbesondere seinem Eigentumsrecht gern. Art. 14 GG verletzt wird.

1. Gegenstand des Beitragsbescheids ist der Ausbau der ...-Straße. Bei dieser Straße handelt es sich um eine Sackgasse, die ohne verkehrstechnischen Abschluss, mithin Wendehammer, endet. Der Bebauungsplan der Gemeinde/Stadt Nr. ..., in Kraft getreten am ... sieht als Abschluss dieser Sackgasse einen Wendehammer ausdrücklich vor. Die Gemeinde hat auf den Bau des Wendehammers bislang verzichtet, da sie plant, diese als Sackgasse vorgesehene Ortsstraße zu verlängern und einen Ringschluss herzustellen. Diese Planungsabsichten haben aber bislang durch einen Bebauungsplan keinen Niederschlag gefunden.

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