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Namens und im Auftrag unseres Mandanten erheben wir Anfechtungsklage und stellen folgende Anträge:
I. Der Erschließungsbeitragsbescheid der Beklagten vom ..., Az.: ... in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landratsamtes/Regierung/Regierungspräsidium vom ..., Az.: ... wird aufgehoben.
Alternativ:
I. Der Erschließungsbeitragsbescheid der Beklagten vom ..., Az.: ... in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landratsamtes/Regierung/Regierungspräsidium vom ..., Az.: ... wird insoweit aufgehoben, als er einen Erschließungsbeitrag über ... Euro festsetzt.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
III. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Zur Begründung führen wir aus:
A. Sachverhalt
1. Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks F1 Nr. ... Gemarkung ... . Die Beklagte hat einen Beitragsbescheid hinsichtlich der erstmaligen Herstellung der Gemeindestraße ..., Herstellung/Ausbau/Anschluss an die Wasser- bzw. Trinkwasserversorgungsanlage der ... erteilt.
Beweis: Beitragsbescheid der Gemeinde/Stadt vom ...
2. Der Kläger hat mit Schreiben vom... gegen den Beitragsbescheid vom ... Widerspruch erhoben.
Beweis: Schreiben des Rechtsanwalts ... vom ...
Das Landratsamt/die Regierung/das Regierungspräsidium hat mit Bescheid vom ... Az.: ... den Widerspruch zurückgewiesen.
B. Begründetheit
Die Klage ist begründet, da gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Bescheid über Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde/Stadt ... vom ... rechtswidrig ist und hierdurch der Kläger in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten, insbesondere seinem Eigentumsrecht gern. Art. 14 GG verletzt wird.
1. Gegenstand des Beitragsbescheids ist der Ausbau der ...-Straße. Bei dieser Straße handelt es sich um eine Sackgasse, die ohne verkehrstechnischen Abschluss, mithin Wendehammer, endet. Der Bebauungsplan der Gemeinde/Stadt Nr. ..., in Kraft getreten am ... sieht als Abschluss dieser Sackgasse einen Wendehammer ausdrücklich vor. Die Gemeinde hat auf den Bau des Wendehammers bislang verzichtet, da sie plant, diese als Sackgasse vorgesehene Ortsstraße zu verlängern und einen Ringschluss herzustellen. Diese Planungsabsichten haben aber bislang durch einen Bebauungsplan keinen Niederschlag gefunden.
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