So begründen Sie den Antrag auf Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis auf Ihren Mandanten!

Der mitsorgeberechtigte Vater ist Impfgegner, Ihre Mandantin findet den Impfschutz dagegen wichtig? Die Eltern sind uneins darüber, welche Schule das Kind besuchen soll oder was es im Fernsehen anschauen darf? Bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern kann gemäß § 1628 BGB die Entscheidungsbefugnis durch das Gericht auf ein Elternteil übertragen werden. Voraussetzung für die Alleinentscheidungsbefugnis ist, dass die Regelung der Angelegenheit für das Kind von überragender Bedeutung ist. In welchen Fällen davon ausgegangen werden kann, zeigt unsere typische Mandatssituation mit Falllösung und Muster. Außerdem finden Sie hier eine Auswahl an gerichtlichen Entscheidungen über die Alleinentscheidungsbefugnis.

So erhält ihr Mandant die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Frage des Schulwechsels! (Fall mit Lösung)

Die Kinder Paul (13), Lisa (7) und Malte Krüger (3) leben seit der Scheidung der Eltern bei der Mutter. Lisa ist in der Schule verhaltensauffällig und erbringt keine guten Leistungen. Die Mutter möchte Lisa in eine Waldorfschule umschulen und Malte in einer neuen Kindertagesstätte anmelden. Der Vater ist mit beiden Vorschlägen nicht einverstanden. Er befürchtet, dass Lisa sich den Schul- und Ausbildungsweg verbaut, wenn sie eine Waldorfschule besucht. Den Wechsel der Kindertagesstätte lehnt der Vater ab, weil er nicht möchte, dass Malte sich erneut eingewöhnen und neue Freundschaften schließen muss. Schließlich ist Herr Krüger nicht damit einverstanden, dass die Mutter Paul am Wochenende auf Partys und in die Disco gehen lässt. Er findet auch, dass die Kinder bei der Mutter zu häufig und zu lange fernsehen.

Dieser praxisnahe Fall veranschaulicht, wie Sie erfolgreich die Alleinentscheidungsbefugnis gemäß § 1628 BGB durchsetzen - und wie Sie einen Mandanten beraten, der wegen Differenzen über den richtigen Erziehungsstil die elterliche Sorge am liebsten allein ausüben würde! Nutzen Sie auch unser Muster für einen Antrag auf Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB.

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Mit diesem Muster hat der Antrag auf Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis Erfolg!

Nutzen Sie unser praktisches Antragsmuster für ein erfolgreiches Vorgehen, wenn Ihr Mandant wie im obigen Fall die Alleinentscheidungsbefugnis gemäß § 1628 BGB verlangt.

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BGH - Beschluss vom 03.05.2017: Alleinentscheidungsbefugnis bei Impfungen: Impfschutz ist Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind

Leitsatz a) Die Schutzimpfung eines Kindes ist auch dann eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind, wenn es sich um eine sogenannte Standard- oder Routineimpfung handelt.

Leitsatz b) Bei Uneinigkeit der Eltern über die Durchführung einer solchen Impfung kann die Entscheidungsbefugnis dem Elternteil, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut befürwortet, jedenfalls dann übertragen werden, wenn bei dem Kind keine besonderen Impfrisiken vorliegen.

Leitsatz c) Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung und Abwägung der allgemeinen Infektions- und Impfrisiken ist hierfür nicht erforderlich.

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KG - Beschluss vom 01.02.2017: Thailandurlaub oder Reise ins Krisengebiet? Die Ferien als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind

1. Leitsatz: In Anbetracht des gewandelten Urlaubsverständnisses der Bevölkerung handelt es sich bei der Entscheidung darüber, ob ein Kind im Rahmen eines zwischen den Eltern einvernehmlich vereinbarten Ferienumgangs eine Urlaubsfernreise in ein Baderesort in Thailand antritt, regelmäßig um eine Alltagsentscheidung, über die der umgangsberechtigte Elternteil in der Regel allein entscheiden kann.

2. Leitsatz: Die Entscheidung über den Antritt einer Urlaubsfernreise kann jedoch eine Sorgeangelegenheit - über die im gegenseitigen Einvernehmen beider Eltern zu entscheiden ist - darstellen, wenn die geplante Fernreise in ein politisches Krisengebiet führen soll oder wenn für den Zielort der Reise Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes vorliegen.

3. Zum nachträglichen Widerruf der von dem Obhutselternteil ursprünglich erteilten Zustimmung zu einer Urlaubsfernreise des Kindes mit dem anderen Elternteil im Rahmen des vereinbarten Umgangs.

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OLG Stuttgart - Beschluss vom 11.08.2010: Alleinentscheidungsbefugnis über den Namen des Kindes

1. Leitsatz: Bei der Frage, ob das Kind einen vom bisherigen Familiennamen unterschiedlichen Namen tragen soll, handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind, so dass das Familiengericht gemäß § 1628 BGB zur Entscheidung berufen ist.

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OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 14.11.2008: Zulässigkeit einer gerichtlichen Entscheidung über die Wahl des Kindergartens

Die Wahl des Kindergartens im Rahmen der elterlichen Sorge ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung.

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SchlHOLG - Beschluss vom 07.12.2010: Alleinige Entscheidungsbefugnis über die Schulwahl steht dem Elternteil zu, bei dem das Kind seinen Aufenthalt hat

1. Leitsatz: Bei der Entscheidung über den Schulbesuch eines Kindes handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind, die dem Anwendungsbereich des § 1628 BGB unterfällt.

2. Leitsatz: Bei der Kindeswohlprüfung im Rahmen des § 1628 BGB ist die Entfernung der Schule zum Wohnort des Kindes zu berücksichtigen.

3. Leitsatz: Regelmäßig entspricht es dem Kindeswohl, demjenigen Elternteil die alleinige Entscheidungskompetenz für die Frage des Schulbesuches zu übertragen, bei dem das Kind seinen dauernden Aufenthalt hat.

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