Können auch Sie eine Erklärung als Einlassung Ihres Mandanten abgeben und wie gehen Sie hierbei vor? Was können Sie tun, wenn das Gericht sich weigert, eine Sacheinlassung über Sie als Verteidiger zuzulassen? Sind Sie hin- und hergerissen, ob Sie Ihrem Mandanten zum Schweigen oder zur Einlassung raten sollen? Wissen, Handlungsempfehlungen, Praxistipps und Arbeitshilfen in Form von Mustern – auf dieser Seite finden Sie alles über die Einlassung, was Sie für ein erfolgreiches Mandat brauchen.
Das Einlassungsverhalten des Angeklagten ist eine der wichtigsten Fragen, die Sie sich als Verteidiger bei Ihrem Mandat stellen müssen. Unser Fachbeitrag gibt Ihnen Überlegungen an die Hand zur Beurteilung dessen, was für Ihren konkreten Fall das Beste ist.
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Egal, ob Ihr Mandant sich im Ermittlungsverfahren eingelassen oder geschwiegen hat – wir geben Ihnen in unserem Fachbeitrag jeweils konkrete Empfehlungen für das Vorgehen in der Hauptverhandlung in zahlreichen Konstellationen sowie alle relevanten Informationen!
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Ist die Einlassung ein Beweismittel? Was umfasst den Inhalt der Einlassung zur Sache? Alles über die Einlassung zur Person und die Einlassung zur Sache im Rahmen der Vernehmung des Angeklagten in der Hauptverhandlung finden Sie hier in unserem ausführlichen Fachbeitrag. Außerdem für Sie: prozesstaktische Hinweise, effektive Praxistipps und unser Guide, was Sie bei der Vernehmung Ihres Mandanten zu dessen Verteidigung alles zulässigerweise unternehmen können. Klicken Sie hier!
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Sind Ihre Erklärungen in der Hauptverhandlung für Ihren Mandanten als Sacheinlassung zu bewerten? Reicht als Reaktion Ihres Mandanten Schweigen aus oder muss er ausdrücklich mitteilen, dass er Ihre Ausführungen bestätigt und als eigene Einlassung gewertet wissen will? Wie gehen Sie am besten vor, wenn Sie Erklärungen für Ihren Mandanten abgeben wollen und was haben Sie zu beachten? Wertvolle Praxistipps und Handlungsempfehlungen finden Sie hier in unserem Fachbeitrag.
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Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie wollen in der Hauptverhandlung für Ihren Mandanten Angaben als dessen Einlassung verlesen. Ihr Mandant ist bereit, ausdürcklich zu erklären, dass dies seine eigenen Angaben seien und will im Übrigen schweigen. Der Vorsitzende lässt die Verlesung nicht zu. Wie reagieren Sie?
Unser praxisnaher Beispielsfall mit Lösung beinhaltet alles, was Sie über die Möglichkeit der Sacheinlassung für den Angeklagten durch den Verteidiger wissen müssen. Zudem finden Sie hier effektive prozesstaktische Hinweise sowie ein Muster für die Beanstandung der Nichtzulassung der Verlesung einer (schriftlichen) Einlassung durch den Verteidiger, mit dem Sie wertvolle Zeit sparen können. Klicken Sie hier!
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In welchen Fällen können Erklärungen des Angeklagten nach § 257 Abs. 1 StPO als Einlassung zur Sache bewertet werden? Alle Informationen finden Sie hier.
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