Ein Durchsuchungsbeschluss greift im Besonderen Maße in die Grundrechte des Betroffenen ein und verletzt ihn in seinem privaten Raum. Hier ist es daher wichtig eine ggf. rechtswidrige Maßnahme zu verhindern. Die Vornahme des Durchsuchungsbeschluss als Zwangsmaßnahme ist an viele Voraussetzungen geknüpft, die Sie im Folgenden kennenernen werden um bei ihrer Prüfung nichts außer Acht zu lassen. Lesen Sie hier alles was Sie wissen müssen.
Der Durchsuchungsbeschluss greift hart in die Grundrechte des Betroffenen ein; dementsprechend scharf sind daher auch die Anforderungen an diesen. Die Rechtsprechung hat dies in den letzten Jahren auch zugunsten der Betroffenen noch verschärft. Die Wahrung der Verhältnismäßigeit steht hier besonders im Vordergrund. Daher steht hier vor allem die Prüfung der Begründungsanforderungen auf ihrer Seite im Vordergrund. Lernen Sie hier woran sich die inhaltlichen Anforderungen an den Durchsuchungsbeschluss richten und wie sie dies für sich nutzen könen.
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Welche Rechtsbehelfe Sie gegen den Durchsuchungsbeschluss vorbringen können ist ein Wissen, welches grade bei schnellem Handlungsbedarf von entscheidender Bedeutung sein kann. Dabei muss immer unterschieden werden, wer den Durchsuchungsbeschluss veranlasst hat (Staatsanwaltschaft oder das Gericht), als auch wann die Beschwerde vorgebracht wird. Lesen Sie hier, wann Sie wie vorzugehen haben, sodass Sie bestens gewappnet sind.
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Eine bereits erfolgte Durchsuchung kann rechtswidrig sein. Daher ist es wichtig auch im Nachhinen feststellen zu lassen, ob eine Durchsuchung rechtens war. Dennoch führt eine Rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschlusses nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot. Hier ist im Besonderen immer eine Abwägungsentscheidung zwischen den Belangen des Betroffenen und dem Interesse der Allgemeinheit zu beachten. Lesen Sie hier welche Punkte bei der Abwägung im Besonderen ins Gewicht fallen und welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.
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Lesen Sie hier eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Anforderungen an den Durchsuchungsbeschluss mit Hinblick auf das Verfassungsrecht.
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