Die Düsseldorfer Tabelle 2024 ist endlich da: Das OLG Düsseldorf hat die aktuelle Tabelle veröffentlicht. Wie hoch sind die neuen Unterhaltssätze? Welche Informationen brauchen Sie als Anwalt / Anwältin für die erfolgreiche Bearbeitung Ihrer Unterhaltsmandate? Alle Infos zur Düsseldorfer Tabelle, alle Berechnungsbeispiele und Zahlenbetragstabellen erhalten Sie übersichtlich zusammengestellt auf diesen Seiten.
Die Werte für die Düsseldorfer Tabelle im Kurzüberblick
Die letzte Mindestunterhaltsverordnung hat den Mindestunterhalt für 2024 festgelegt. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle weist folgende Werte auf:
- In der ersten Altersstufe: 480 Euro
- In der zweiten Altersstufe: 551 Euro
- In der dritten Altersstufe: 645 Euro
(Jeweils ab dem 1. Januar 2024)
Hier die Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt zur Ansicht (nur Tabelle):