Die strafrechtliche Ermittlungspraxis kennt in besonderen Fällen auch die Möglichkeit sogenannter Massengentests, oder auch DNA-Reihenuntersuchung genannt. Die Teilnahmen an solchen Tests ist natürlich freiwilig, doch kann es passieren, dass Ihr Mandant durch die Verweigerung einer solchen Maßnahme ins Kreuzfeuer der Ermittlungen gerät. Lernen Sie hier das Vorgehen in einem solchen Fall, um bestmöglich auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.
Die Beweiserhebung über die DNA Ihres Mandanten stellt immer eine hohe Belastung für selbigen dar. Daher ist es von besonderer Bedeutung für Sie, Ihren Mandanten hier möglichst effektiv beraten und die spürbare Belastung abwenden zu können. Lesen Sie hier vor allem über den besten Weg der Mandantenbetreuung, um die Belastung und die Gefahren der Ermittlungsmaßnahme zu kennen und abwenden zu können.
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Anders als bei anderen Ermittlungsmaßnahmen der §§ 81 ff. StPO stellt die DNA-Reihenuntersuchung nicht nur eine Belastung durch eine Beweismittelerhebung im aktiven Sinne dar. Die Verweigerung einer solchen Erhebung führt in vielen Fällen nämlich auch zur näheren Betrachtung im Ermittlungsverfahren. Die dadurch entstehende Belastung abzuwenden kann eine schwierige Aufgabe sein. Hier gilt es für Sie im Besonderen zu wissen, welche Auswirkung eine solche Verweigerung auf die Betrachtung Ihres Mandanten im Ermittlungsverfahren hat. Lesen Sie hier alles, was Sie wissen müssen!
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Wie sich die Ergebnisse einer solchen DNA-Reihenuntersuchung im konkreten Fall auswirken, wenn einem Beschuldigten durch die DNA-Reihenuntersuchung zumindest ein Verwandtschaftsverhältnis zum Täter nachgewiesen werden kann, lesen Sie hier anhand eines BGH-Urteils.
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Arbeiten Sie hier anhand dieser konkreten Checkliste alle wichtigen Punkte zu den Ermittlungsmaßnahmen ab.
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