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Das Infektionsschutzgesetz kommt normalerweise nicht häufig zur Anwendung – doch mit der Corona-Krise hat sich das geändert. Mit dieser Checkliste von RA Raik Brete (Kanzlei Thomsen & Partner) haben Sie die wichtigsten Punkte der Entschädigung nach IfSG wegen Corona im Blick.
Beantwortet werden die Fragen, wer einen Anspruch hat, wie die Entschädigung beantragt wird und wie hoch die Entschädigung ausfällt. Arbeitnehmer und Selbstständige werden dabei getrennt betrachtet. Die Checkliste sorgt somit schnell für Sicherheit bei dieser nicht alltäglichen Materie.
Laden Sie jetzt kostenlos die Checkliste „Entschädigung nach IfSG / Corona“ herunter!