Jedes Jahr werden Bußgeldbescheide in großer Zahl verschickt. Von Zeit zu Zeit wird die Bußgeldstelle daher erst so spät tätig, dass bereits Verfolgungs- oder Vollstreckungsverjährung eingetreten ist. Unsere Darstellungen über die Verjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht legen den Schwerpunkt auf die Fragen, die Sie sich als Anwalt bei der Bearbeitung von Owi-Mandaten stellen - ohne unnötigen theoretischen Ballast.
Der Mandant verteidigt sich gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot von einem Monat. Der Verstoß datiert vom 22.12.2014. Mit Schreiben vom 09.02.2015 übersandte die Bußgeldbehörde M als Fahrzeughalter eine Anhörung, die nicht in den Rücklauf kam. Der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle verfügte am 30.03.2015 den Ausdruck des Bußgeldbescheids an M, der am selben Tag in den Postgang kam. Auf den Einspruch des Betroffenen übersandte die Bußgeldbehörde die Akten über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht, wo sie am 05.06.2015 ankamen. Der Tatrichter terminierte umgehend zur Hauptverhandlung am 14.07.2015. Am Ende der Sitzung verkündete das Gericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens, als dieses vorlag terminierte das Gericht am 04.01.2016 die Fortsetzung der Hauptverhandlung für den 28.03.2016. Nachdem bei der Befragung des Sachverständigen weitere Fragen offenblieben, protokollierte das Gericht, dass dieser Gelegenheit erhalten solle, in einem Fortsetzungstermin die aufgeworfenen Fragen noch zu klären. Das Gericht schloss die Sitzung damit, dass ein neuer Termin von Amts wegen bestimmt werde. Am 04.07.2016 terminiert das Gericht die Fortsetzung der Hauptverhandlung für den 23.09.2016. Ist Verfolgungsverjährung eingetreten?
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Die Verfolgungsverjährung tritt mit Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist ein. Nach § 26 Abs. 3 StVG beträgt diese bei Verkehrs-OWis nach § 24 StVG drei Monate und sechs Monate, nachdem ein Bußgeldbescheid ergangen oder Anklage wegen einer Straftat erhoben ist. Aber was gilt, wenn der Bußgeldbescheid nicht zugestellt wurde? Welche Folge hat die Verjährung in welchem Verfahrensstadium? Und wann beginnt die Verjährung bei einem Dauerdelikt? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.
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Die in Straßenverkehrsangelegenheiten i.d.R. sehr kurzen Verjährungsfristen von drei bzw. sechs Monaten nach § 26 Abs. 3 StVG stellen die Verfolgungsbehörden naturgemäß immer wieder vor Probleme. Zum Ausgleich sieht der Gesetzgeber in § 33 OWiG einen ganzen Katalog von Tatbeständen vor, mit welchen die Behörden die laufende Verjährungsfrist unterbrechen können. Sie haben die Wirkung des Neubeginns der vollständigen Verjährungsfrist. Der Unterbrechungskatalog des § 33 OWiG ist abschließend. Nachfolgend werden diese in der gesetzlichen Reihenfolge des § 33 Abs. 1 Satz 1 OWiG näher dargestellt.
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Am 23.07. wird eine Geschwindigkeitsübertretung begangen? Am 1.03.2016 begann Ihr Mandant eine Trunkenheitsfahrt, er kam am 02.03.2016 zuhause an?
Unsere hilfreichen Beispiele machen deutlich, wie Sie zur Berechnung der Verjährung vorgehen müssen und zeigen dabei die Besonderheiten im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht auf.
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§ 34 OWiG regelt die Vollstreckung rechtrskräftiger Bußgeldbescheide sowie der Nebenfolgen und der Kosten. Hier finden Sie alles, was Sie über die Vollstreckungsverjährung wissen müssen.
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Ist Verfolgungsverjährung eingetreten, so entfaltet sie Sperrwirkung bzgl. Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten samt der Anordnung von Nebenfolgen. Damit ist auch die Verhängung eines Fahrverbots bei einer verfolgungsverjährten Ordnungswidrigkeit ausgeschlossen. Auf dieser Seite finden Sie eine praktische Übersicht zu den Rechtsgrundlagen und zur Länge der Verjährungsfrist.
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