Ihr Mandant hat einen Bußgeldbescheid erhalten und Sie möchten gemäß § 67 OwiG Einspruch einlegen. Hier finden Sie alles, was Ihren Arbeitsalltag erleichtert - mit hilfreichen Einspruchsanträgen als Muster, den wichtigsten Informationen sowie Praxistipps für die Beratung Ihrer Mandanten!
Der Einspruch kann jederzeit vor einer Entscheidung durch das Gericht ganz oder zum Teil zurückgenommen werden, § 67 Satz 2 OWiG i.V.m. § 302 StPO. Der Verteidiger bedarf für die (Teil-)Rücknahme einer ausdrücklichen Ermächtigung des Betroffenen (§ 67 Satz 2 OWiG i.V.m. § 302 Abs. 2 StPO). Die Verteidigervollmacht sollte daher darauf kontrolliert werden, ob eine derartige Bevollmächtigung in ihr enthalten ist. Eine ohne eine solche Ermächtigung erfolgte Rücknahme ist unwirksam.
Diese Einführung enthält alle wichtigen Informationen über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in der anwaltlichen Praxis.
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Frau Sauer gerät am 05.06. gegen 22.00 Uhr auf der Bismarckallee in Freiburg in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Nachdem der Polizeibeamte leichten Alkoholgeruch wahrnimmt, bietet er Frau Sauer die Teilnahme an einem freiwilligen Alkoholtest an. Hiermit ist Frau Sauer auch einverstanden. Der Test ergibt eine AAK von 0,43 mg/l. Die nur zehn Minuten später durchgeführte Blutentnahme, an der Frau Sauer ebenfalls freiwillig teilgenommen hat, ergibt eine BAK von 0,85 ‰. Gegen Frau Sauer wird deshalb von der Stadt Freiburg ein Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen § 24a Abs. 1 StVG erlassen. Gegen sie wird eine Geldbuße von 500 Euro festgesetzt sowie ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat angeordnet. Nachdem Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und Akteneinsicht genommen haben.
Den vollständigen Sachverhalt mit Sachverhalt, vielen Praxipps und ausführlichem Musterschreiben zur Beratung der Mandantin finden Sie im Anhang.
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Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, wenn Ihr Mandant Sie beauftragt, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen: Treffende Erklärungen, Praxistipps und unser Musterantrag zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erleichtern Ihnen den Arbeitsalltag.
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Ihr Mandant ist unsicher, ob es sinnvoll ist, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Auf dieser Seite finden Sie treffende Argumente, um ihn zu überzeugen, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt!
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Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung und verhindert, dass der Bescheid in Rechtskraft erwächst. Sie müssen weder die Geldbuße bezahlen noch beginnt die Frist für ein Fahrverbot. Der Vorwurf wird anhand der Aktenlage noch einmal geprüft. Eine gute Einspruchsbegründung kann hilfreich sein. Nach Prüfung wird das Bußgeldverfahren über die Staatsanwaltschaft zur gerichtlichen Entscheidung an das zuständige Amtsgericht abgegeben. Dieses wird zeitnah zur Hauptverhandlung laden.
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