In bestimmten Situationen kann es sinnvoll sein, den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückzunehmen, etwa wenn eine Überleitung ins Strafverfahren wahrscheinlich erscheint. Wie Sie das Ihrem Mandanten erklären - und wie Sie im umgekehrten Fall vorgehen, wenn die Behörde zu Unrecht von einer Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid ausgegangen ist, zeigen unser Beispielsfall und Muster. Alles weitere, was Sie über die Rücknahme des Einspruchs gegenden Bußgeldbescheid wissen müssen, fasst unsere Einführung kompakt für Sie zusammen.
Ihr Mandant hat eigenmächtig Einspruch eingelegt, und nach Ansicht des Landkreises diesen Einspruch auch wieder zurückgenommen. Ihrer Ansicht nach war die Einspruchsrücknahme nicht wirksam. Nutzen Sie zur Formulierung Ihrer sofortigen Beschwerde gegen die Vollziehung des Bußgeldbescheides unser praktisches Muster!
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Frau Sauer gerät in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Nachdem der Polizeibeamte leichten Alkoholgeruch wahrnimmt, wird eine Blutentnahme durchgeführt, an der Frau Sauer ebenfalls freiwillig teilnimmt. Sie ergibt eine BAK von 0,85 ‰. Gegen Frau Sauer wird deshalb von der Stadt Freiburg ein Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen § 24a Abs. 1 StVG erlassen. Gegen sie wird eine Geldbuße von 500 Euro festgesetzt sowie ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat angeordnet. Nachdem Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und Akteneinsicht genommen haben, erfahren Sie, dass Frau Sauer mit zwei Kolleginnen im ihrem PKW unterwegs war, deren Personalien zwar festgestellt wurden, die aber nicht als Zeugen vernommen wurden.
Als Anwalt müssen Sie beachten, dass die Gefahr der Überleitung ins Strafverfahren wegen § 81 OwiG besteht und dann auch die Rücknahme des Einspruchs nicht mehr möglich ist. Die beste Vorgehensweise und ein Muster zur Information Ihrer Mandantin zeigt Ihnen unser Beispielsfall.
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Der Einspruch kann jederzeit vor einer Entscheidung durch das Gericht ganz oder zum Teil zurückgenommen werden, § 67 Satz 2 OWiG i.V.m. § 302 StPO. Hier finden einen kompakten Überblick und viele Praxistipps zur Rücknahme des Einspruches gegen den Bußgeldbescheid.
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