Bestimmtheitsanforderungen, Brückenteilzeit im Blockmodell, Mindestankündigungsfrist und mehr: Die folgende Seite über unsere für Sie ausgewählte Rechtsprechung zur Brückenteilzeit eröffnet Ihnen als Anwalt alle relevanten Gerichtsentscheidungen zum Thema Brückenteilzeit. So sind Sie auf dem neuesten Stand, um Ihren Mandanten optimal zu beraten. Lesen Sie jetzt weiter!
Bei einem Antrag gemäß § 9a TzBfG muss für den Erklärungsempfänger erkennbar sein, dass er sich auf diese und nicht auf eine andere Rechtsgrundlage stützt.
Welche konkreten Bestimmtheitsanforderungen das LAG Düsseldorf an die Ausübung des Brückenteilzeitanspruchs gestellt hat, erfahren Sie mit einem Klick!
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Das LAG Hamburg hatte in seiner Entscheidung das Erfordernis einer gesetzlichen Rechtsgrundlage für die Brückenteilzeit im Blockmodell abgelehnt.
Wie das LAG Hamburg zu diesem Ergebnis kam, lesen Sie hier, mit einem Klick!
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Ein unter Verletzung der dreimonatigen Mindestankündigungsfrist gestellter Antrag auf Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG kann nur aufgrund greifbarer Anhaltspunkte für den Arbeitgeber als solcher zugunsten des Arbeitnehmers ausgelegt werden.
Zur Entscheidung des BAG geht es gleich hier!
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