Die Beweislast und der Beweis spielen im Bauprozess eine große Rolle. Gerade wenn es um einen Mangel geht, ist es in baurechtlichen Fällen wichtig, auf wen die Beweislast fällt. Auf dieser Seite haben wir für Sie mehrere Fachbeiträge zusammengestellt, die das Problem der Beweislast im Baurecht erörtern und Ihnen als Anwalt die wichtigsten Informationen bieten, um Ihre Mandanten im Bauprozess zum Erfolg zu führen. Wie verhält es sich z.B. mit einer Beweiserleichterung oder einem Anscheinsbeweis? Lesen Sie jetzt weiter für konkrete Antworten auf diese und weitere Fragen!
Bei Klagen aus Mängelansprüchen spielt die Frage, ob bereits die Abnahme der Leistung stattgefunden hat, für die Beweislast eine zentrale Rolle. Lesen Sie hier unseren Fachbeitrag und erfahren Sie, wie sich die Beweislast vor und nach der Abnahme darstellt, und in welchen Fällen auch eine Beweiserleichterung vorliegen kann.
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Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen für Beschädigungen eines Gebäudes durch Abrissarbeiten auf dem benachbarten Grundstück ein Anscheinsbeweis für einen verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB genügt.
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Auch im Fall von bauprozessrechtlichen Zahlungsklagen auf Werklohn kommen dem Beweis und der Beweislast eine große Bedeutung zu. Grundsätzlich gilt, dass jede Partei die Darlegungslast und Beweislast für diejenigen tatsächlichen Umstände hat, welche die ihr günstigen Rechtsnormen erfordern, soweit der vorgetragene Tatsachenstoff substantiiert bestritten wird. Hier kann durch einen Anscheinsbeweis eine Beweiserleichterung erfolgen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Voraussetzungen für einen solchen Anscheinsbeweis als Beweiserleichterung vorliegen müssen und wie sich die Verteilung der Beweislast im Bauprozess auswirkt.
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Vor Erlass des Urteils regelt die Beweislast, von welcher Partei das Gericht u.a. die Bezeichnung der Beweismittel verlangen kann. Wer die Beweislast trägt, muss dann frühzeitig die erforderlichen Beweismittel angeben. Unser Fachbeitrag erklärt, welche Beweismittel in Folge der Beweislast in Betracht kommen, so z.B. der Urkundenbeweis, der Zeugenbeweis oder Beweis durch Gutachten. Lesen Sie jetzt weiter und erfahren Sie, wie Sie diese Beweismittel im baurechtlichen Prozess einsetzen!
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