Die Betriebsvereinbarung ist eine verbindliche Abrede zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Als elementares Instrument der Betriebsratsarbeit gestaltet sie das Arbeitsverhältnis in mit Tarifverträgen vergleichbarem Maße. Die Betriebsvereinbarung ist einem umfangreichen Spektrum an Themen betreffend das Dreieck aus Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrat zugänglich.
Welche rechtlichen Wirkungen gehen von der Betriebsvereinbarung aus? Wo liegen die Grenzen der Betriebsvereinbarungsoffenheit? Welche arbeitsrechtlichen Einigungen sind von der Betriebsvereinbarung abzugrenzen?
Diese und weitere für Ihren Anwaltsalltag relevante Fragen zur Betriebsvereinbarung – inklusive praktischer Muster zum Download – beantworten die nachfolgenden Fachartikel!
Unter der sogenannten „Betriebsvereinbarungsoffenheit“ versteht man die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag so zu gestalten, dass er durch betriebliche Regelungen abgeändert werden kann. Diese Abänderung kann ausdrücklich als auch konkludent erfolgen. Sofern keine allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegen, kann die konkludente Vereinbarung der Betriebsvereinbarungsoffenheit arbeitsvertraglicher Regelungen ausgeschlossen sein kann.
Zur Urteilsbesprechung.
Mehr erfahren
Betriebsvereinbarungen ergänzen bereits geschlossene Arbeitsverträge prägen diese folglich inhaltlich. Ihre Wirksamkeit vorausgesetzt, schaffen geschlossene Betriebsvereinbarungen unmittelbare und zwingende Ansprüche für die Arbeitnehmer als zukünftige Versorgungsempfänger. Häufiger Streitgegenstand im betriebsrentenrechtlichen Arbeitsalltag sind in erster Linie Umgestaltungen von Betriebsvereinbarungen, welche das Arbeitsverhältnis negativ beeinflussen können.
Lesen Sie jetzt unseren anschließenden Fachbeitrag und erfahren Sie alles Weitere über die Betriebsvereinbarungen in Zusammenhang mit Tarifverträgen!
Mehr erfahren
Mithilfe unserer Vorlage unterstützen Sie Rechtsrat suchende Arbeitsvertragsparteien bezüglich Betriebsvereinbarungen über den Ablauf von Kündigungsangelegenheiten.
Klicken Sie hier zum bequemen Download unseres Betriebsvereinbarungsmusters zu § 102 Abs. 6 BetrVG.
Mehr erfahren