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Betriebsvereinbarung – was Sie als Anwalt über die Verträge zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber wissen sollten

Die Betriebsvereinbarung ist eine verbindliche Abrede zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Als elementares Instrument der Betriebsratsarbeit gestaltet sie das Arbeitsverhältnis in mit Tarifverträgen vergleichbarem Maße. Die Betriebsvereinbarung ist einem umfangreichen Spektrum an Themen betreffend das Dreieck aus Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrat zugänglich.

Welche rechtlichen Wirkungen gehen von der Betriebsvereinbarung aus? Wo liegen die Grenzen der Betriebsvereinbarungsoffenheit? Welche arbeitsrechtlichen Einigungen sind von der Betriebsvereinbarung abzugrenzen?

Diese und weitere für Ihren Anwaltsalltag relevante Fragen zur Betriebsvereinbarung – inklusive praktischer Muster zum Download – beantworten die nachfolgenden Fachartikel!

Besprechung zum Urteil des BAG vom 11.04.2018 – 4 AZR 119/17

Unter der sogenannten „Betriebsvereinbarungsoffenheit“ versteht man die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag so zu gestalten, dass er durch betriebliche Regelungen abgeändert werden kann. Diese Abänderung kann ausdrücklich als auch konkludent erfolgen. Sofern keine allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegen, kann die konkludente Vereinbarung der Betriebsvereinbarungsoffenheit arbeitsvertraglicher Regelungen ausgeschlossen sein kann.

Zur Urteilsbesprechung.

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Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge

Betriebsvereinbarungen ergänzen bereits geschlossene Arbeitsverträge prägen diese folglich inhaltlich. Ihre Wirksamkeit vorausgesetzt, schaffen geschlossene Betriebsvereinbarungen unmittelbare und zwingende Ansprüche für die Arbeitnehmer als zukünftige Versorgungsempfänger. Häufiger Streitgegenstand im betriebsrentenrechtlichen Arbeitsalltag sind in erster Linie Umgestaltungen von Betriebsvereinbarungen, welche das Arbeitsverhältnis negativ beeinflussen können.

Lesen Sie jetzt unseren anschließenden Fachbeitrag und erfahren Sie alles Weitere über die Betriebsvereinbarungen in Zusammenhang mit Tarifverträgen!

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Betriebsvereinbarung zu § 102 Abs. 6 BetrVG (Muster)

Mithilfe unserer Vorlage unterstützen Sie Rechtsrat suchende Arbeitsvertragsparteien bezüglich Betriebsvereinbarungen über den Ablauf von Kündigungsangelegenheiten.

Klicken Sie hier zum bequemen Download unseres Betriebsvereinbarungsmusters zu § 102 Abs. 6 BetrVG.

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Die zehn wichtigsten Regelungen, die eine IT-Rahmenbetriebsvereinbarung enthalten sollte

Im Zuge der rasch fortschreitenden Entwicklung der Digitalisierung und Arbeitswelt 4.0 ist der private und berufliche Alltag längst bestimmt von der Einführung und Anwendung informationstechnischer Systeme (IT-Systeme). Der Begriff „IT“ umfasst die gesamte Informations- und Kommunikationstechnik. Betriebsräte haben es angesichts der nahezu unbegrenzten Datenflut, die mit der Datenverarbeitung verbunden ist, durchaus schwer, in Betriebsvereinbarungen gute Regelungen zu entwickeln. Welche zehn Regeln auf jeden Fall in einer IT-Rahmenbetriebsvereinbarung enthalten sein sollten, lesen Sie im folgenden Beitrag.

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Spezialreport IT-Rahmenbetriebsvereinbarung

Die zehn wichtigsten Regelungen, die eine IT-Rahmenbetriebsvereinbarung enthalten sollte.

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Spezialreport Neufassung des Arbeitszeitgesetzes 2023

Arbeitsrechts-Experte RA Prof. Dr. Weyand gibt Ihnen Empfehlungen, wie Ihre Mandanten mit den neuen gesetzlichen Regeln optimal umgehen.

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