Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV), gegründet 1974, ist der Träger der gesetzlichen Insolvenzversicherung der bAV in Deutschland. Er übernimmt die gesetzlich normierte Ausfallhaftung. Lesen Sie die Fachbeiträge auf dieser Seite bezüglich des PSV als Prüfer, der Eintrittspflicht des PSV, der Grenzen der Eintrittspflicht sowie des privaten Insolvenzschutzes durch das Pfandrecht.
Der PSV hat nach § 7 Abs. 1 BetrAVG für die Rentner, d.h. die Empfänger laufender Versorgungsleistungen und nach § 7 Abs. 2 BetrAVG für Anwärter mit unverfallbaren Versorgungsanwartschaften, bei Eintritt des Versorgungsfalls einzustehen. Die Ansprüche und Anwartschaften der Versorgungsbegünstigten sind mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den PSV übergegangen. [...]
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In der betriebsrentenrechtlichen Praxis kann sich der Anwalt zur Vorbereitung eines Rechtsstreits über mögliche Einwendungen des PSV zur Einstandspflicht durch die sogenannten Merkblätter informieren, die auf der Homepage hinterlegt sind.
Lesen Sie in diesem Fachbeitrag für Sie als Rechtsanwalt erstellte Unterkapitel über Arbeitnehmer und Geschäftsführer ohne Beteiligung am Stammkapital des Arbeitgebers, Arbeitnehmer mit Beteiligung am Stammkapital des Arbeitgebers, Familienangehörige des Arbeitgebers und Geschäftsführer mit geringer Beteiligung am Stammkapital des Arbeitgebers. Klicken Sie hier!
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Der PSV lehnt seine Eintrittspflicht im Einzelfall ab, wenn der Anspruchsteller nicht alle Tatbestandsmerkmale des § 7 Abs. 1 BetrAVG nachweisen kann. Deshalb ist in der betriebsrentenrechtlichen Praxis der Sachverhalt immer genau aufzuklären und zu prüfen, wer der Arbeitgeber ist. So muss der Kläger u.a. den Nachweis erbringen, dass der Insolvenzschuldner tatsächlich sein Arbeitgeber war, der das Versorgungsversprechen erteilt hat. [...]
Dieser Fachbeitrag behandelt das Thema der Grenzen der Eintrittspflicht des PSV. Klicken Sie hier um den Sachverhalt an einem hilfreichen Beispiel erläutert zu bekommen.
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Gemäß § 17 Abs. 1 BetrAVG unterliegt ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer nicht dem gesetzlichen Insolvenzschutz gem. § 7 Abs. 1 BetrAVG durch den PSV, da dieser für Betriebsrenten von Unternehmern nicht eintrittspflichtig ist. Deshalb ist in jedem Fall zu prüfen, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer aus arbeitsrechtlicher Sicht beherrschend ist. [...]
Wann eine beherrschende Stellung vorliegt sowie andere wissenswerte Informationen zum Thema privater Insolvenzschutz durch das Pfandrecht erfahren Sie, wenn Sie auf Mehr erfahren klicken!
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