Bei der Berechnung von Betriebsrenten ist Vorsicht geboten. Wir haben Ihnen auf dieser Seite einige Fachbeiträge zusammengestellt, welche alle Regelungen und Vorgehensweisen abdecken. Klicken Sie sich durch und sammeln Sie alle nötigen Informationen!
Bei der Berechnung ist zu unterscheiden zwischen dem Anspruch dem Grunde nach, der in § 1b BetrAVG geregelt ist und dem Anspruch der Höhe nach, der in § 2 BetrAVG geregelt ist. Der Wortlaut des § 1b Abs. 1 Satz 2 BetrAVG ist klar und eindeutig. Maßgebend für die Berechnung ist das Datum des Dienstbeginns, das als Eintrittsdatum bezeichnet wird, sowie das Datum des Dienstendes - das Austrittsdatum. [...]
Lesen Sie hier weiter um alle essenziellen Informationen zur Berechnung der Anwartschaften dem Grunde nach zu erfahren!
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Zur Berechnung des Anspruchs, den der ausgeschiedene Arbeitnehmer bei seinem bisherigen Arbeitgeber erreicht hat, ist gem. § 2 BetrAVG der Quotient von zwei Zeitabschnitten zu ermitteln. Dabei ist der erdiente Anspruch - vom Diensteintritt bis zum Dienstaustritt - zum erdienbaren Anspruch - vom Diensteintritt bis zum vertraglichen Pensionierungsalter, zu dem die Rente fällig wird - zu ermitteln. [...]
Mehr zur Berechnung der Höhe und dem Grunde nach sowie zur Regelung der doppelten Kürzung und dem Stichtagsprinzip können Sie in diesem Fachbeitrag erfahren.
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Sollten die notwendigen Fristen nicht erfüllt sein, so kann der Arbeitgeber die Erfüllung der Fristen trotzdem schuldrechtlich zusichern und dabei auch sogenannte Vor- und Nachdienstzeiten anrechnen, damit die gesetzlichen Fristen erfüllt sind. Unter Vordienstzeiten versteht man solche, die der Arbeitnehmer bei einem anderen Arbeitgeber als verfallbare Anwartschaften erdient hat, die jedoch nicht übertragen werden konnten. [...]
Lesen Sie in diesem Fachbeitrag alle grundlegenden sowie weiterführenden Informationen zu Vor- und Nachdienstzeiten. Klicken Sie hier!
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