Betriebliche Altersversorgung: Haftung und Enthaftung des Arbeitgebers

Die bAV ist eine freiwillige soziale Leistung. Deshalb hat der Arbeitgeber grundsätzlich die volle Gestaltungsfreiheit bei der Erteilung einer Einzelzusage oder der Schaffung einer Versorgungsordnung. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen bezüglich der Haftung und Enthaftung des Arbeitgebers. Von der Haftung des Arbeitgebers bei der Gesamtzusage als betrieblich Einheitsregelung bis hin zu dem Widerruf von Versorgungszusagen. Klicken Sie sich durch!

Betriebliche Altersversorgung: Haftung des Arbeitgebers

Aus dem BetrAVG selbst kann der Arbeitnehmer keine Ansprüche herleiten. Es ist nur ein Arbeitnehmerschutzgesetz mit der Folge, dass die darin normierten Grenzen für kollektive und individualrechtliche Vereinbarungen nicht unterschritten werden dürfen. Das Gesetz gilt, soweit die Tatbestandsmerkmale des Begriffs der bAV erfüllt sind. [...]

In dieser Einleitung in das Thema bAV: Haftung des Arbeitgebers lesen Sie Grundlegende Informationen die Sie als Anwalt kennen sollten. Dieser Fachbeitrag enthält des weiteren Links zu Fachbeiträgen passend zum Thema. Klicken Sie hier!

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Haftung des Arbeitgebers: Gesamtzusage als betriebliche Einheitsregelung

In der betriebsrechtlichen Praxis spielen Gesamtzusagen und arbeitsrechtliche Einheitsregelungen heute nur noch eine untergeordnete Rolle, da diese Regelungen nach dem Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes zumeist durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge oder Einzelzusagen abgelöst worden sind. Besonders vor dem Inkrafttreten des BetrAVG haben Arbeitgeber von mittelgroßen Betrieben die Möglichkeit gewählt, den Arbeitnehmern ihres Betriebs gleichlautende Versorgungsversprechen zu erteilen. [...]

Lesen Sie diesen Fachbeitrag unbedingt weiter, um alle wichtigen Informationen bezüglich der Gesamtzusage als betriebliche Einheitsregelung zu haben und Ihre Mandanten umfassend beraten zu können!

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Haftung des Arbeitgebers: Einzelzusagen für leitende Angestellte

Auch mit leitenden Angestellten wurden Einzelzusagen, Pensionszusagen und sog. Ruhegeldverträge vereinbart. Diese Verträge mussten von den Parteien angeboten und angenommen werden. Dabei gingen die Parteien davon aus, dass der Wortlaut völlig klar und verständlich war. Probleme ergeben sich meist nach dem Ausscheiden der Versorgungsberechtigten. [...]

Erweitern Sie hier Ihr Wissen über Arbeitgeberwechsel und anrechnungsfähige Dienstjahre. Dieser Fachbeitrag fasst die wichtigsten Informationen für Sie zusammen!

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Enthaftung des Arbeitgebers: Grenzen der Gestaltung durch § 5 BetrAVG und BAG-Rechtsprechung

Grundlage der richterlichen Prüfung von Einzelzusagen und Versorgungsordnungen ist § 5 BetrAVG, das sogenannte Auszehrungsverbot. Danach dürfen bestimmte Klauseln nicht dazu führen, dass die eigentlichen Zusagen des Arbeitgebers ausgezehrt werden. [...]

In diesem Fachbeitrag lesen Sie wertvolle Informationen über die Warteklausel, Obergrenzen, die Anrechnung weiterer Renten, die Bemessungsgrundlage des ruhegeldfähigen Einkommens, die Bezugnahme auf Beamtenversorgung, die Bezugnahme auf einen Tarifvertrag und über rückwirkende Herabsetzungen. Hier weiterlesen!

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Enthaftung des Arbeitgebers: Grenzen der Abänderung durch spätere Betriebsvereinbarungen

Zahlreiche Rechtsfragen treten in der betriebsrentenrechtlichen Praxis auf, weil die Finanzierungsdefizite die Arbeitgeber zwingen, bestehende Betriebsvereinbarungen oder alte Gesamtzusagen nachträglich abzuändern, um den Dotierungsaufwand zu kürzen. [...]

Dieser Fachbeitrag beinhaltet alles was Sie als Anwalt bezüglich der Grenzen der Abänderung durch spätere Betriebsvereinbarungen wissen sollten. Lesen Sie also unbedingt weiter!

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Enthaftung des Arbeitgebers: Befreiung durch Ausscheiden des Arbeitnehmers

Nach der Generalklausel des § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG haftet der Arbeitgeber für ein erteiltes Versorgungsversprechen. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber sich nur aus der Haftung befreien, wenn ein Versorgungsversprechen im Rahmen einer ablösenden Betriebsvereinbarung geändert oder als Einzelzusage einvernehmlich für die Zukunft geändert wird. [...]

Welche drei Wege der Gesetzgeber dem Arbeitgeber gelassen hat, um sich der Verpflichtung zu entziehen, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beendet, erfahren Sie wenn Sie auf Mehr erfahren klicken!

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Enthaftung des Arbeitgebers: Widerruf von Versorgungszusagen

In Einzelfällen versuchen Arbeitgeber die Versorgungsversprechen an Leitende oder Vertrauenspersonen zu widerrufen, die ihr Vertrauen missbraucht haben, weil ihnen z.B. ein Geschäftsführer oder ein Buchhalter einen schweren finanziellen Schaden zugefügt und dabei Gelder des Unternehmens veruntreut hat. [...]

Alte Versorgungsordnungen enthalten immer noch die sogenannten steuerunschädlichen Widerrufsvorbehalte. Wie diese lauten und welche Bedeutung diese heute noch haben können Sie in diesem Fachbeitrag in Erfahrung bringen. Hier klicken!

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