Die Betriebsratswahl ist ein demokratisches Instrument für ArbeitnehmerInnen, zur aktiven Teilhabe an dem sie anstellenden Betrieb. Die Wählbarkeit eines Betriebsrats hängt von der Größe des Betriebs ab. So werden Betriebsräte gewählt in allen Betrieben, die regelmäßig mindestens fünf ArbeitnehmerInnen beschäftigen. Letztere müssen eine ununterbrochene Wahlberechtigung aufweisen. Wie und wann wird der Betriebsrat gewählt? Welcher Wahlordnung unterfällt die Betriebsratswahl? Worauf ist bei der Wahl des Betriebsrats zu achten?
Auskünfte auf diese und andere wesentliche Fragen geben unsere anschließenden Fachbeiträge samt Urteilsbesprechung!
Exklusiv außerdem für Sie: Unsere Checkliste zur Betriebsratswahl – so können Sie als Anwalt Ihrer Mandantschaft Rede und Antwort stehen.
Die Betriebsratswahl, welche während der Arbeitszeit stattfindet, erfolgt turnusmäßig alle vier Jahre. Sie findet – außerhalb der Fälle des § 13 Abs. 2 BetrVG – im Frühjahr (jeweils vom 01.03. bis zum 31.05.) statt. Rechtsgrundlagen für den Ablauf der Betriebsratswahl sind die §§ 7-20 BetrVG sowie die Wahlordnung. Die stets geheime Betriebsratswahl steht unter dem Grundsatz der Unmittelbarkeit (vgl. § 14 Abs. 1 BetrVG).
Lesen Sie jetzt weiter, wenn Sie mehr über die Betriebsratswahl und ihren Ablauf erfahren möchten!
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Im Juni 2021 ist das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Hieran angepasst hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vier Monate darauf – in der Rechtsform einer Verordnung – die Wahlordnung zum Betriebsverfassungsrecht (WO) neu gefasst. Durch diese neue Wahlordnung wurde der Ablauf, d.h. das formelle „wie“ der Betriebsratswahl fixiert bzw. erweitert. Es wurden insbesondere Vorschriften ergänzt, die in jüngster Zeit aufgeworfene Fragen beantworten zur Briefwahl, zur Stimmenauszählung als auch zur Digitalisierung.
Unser nachfolgender Fachbeitrag offenbart Ihnen die wichtigsten Regelungspunkte der neuen Wahlordnung zum besseren Verständnis der Betriebsratswahl.
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Es existieren verschiedene Verfahren zur Berechnung der Verteilung der Betriebsratssitze bei der Betriebsratswahl. Hierunter fallen das Verfahren Hare/Niemeyer, das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers als auch das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren. Die Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens ist gemäß § 15 Abs. 1 und 2 WO BetrVG als die vom Gesetzgeber vorgesehene Sitzverteilung recht- und verfassungsmäßig.
Zur Beschlussbesprechung.
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Das Befolgen der einzelnen Abläufe bei der Betriebsratswahl beansprucht Sorgfalt.
Downloaden Sie mit nur einem Klick unsere Checkliste für die Betriebsratswahl, damit Ihre Mandanten keinen Schritt von der Einleitung des Wahlverfahrens bis hin zum Abschluss desselben übersehen.
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