Neben der „normalen“ Betreuungsverfügung kann Ihnen in Ihrem seniorenrechtlichen Mandat auch die Situation der sog. negativen Betreuungsverfügung begegnen, in der Ihr Mandat unerwünschte Personen als Betreuer ausschließen will.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie in einem solchen Fall erfolgreich vorgehen. Hierzu bieten wir Ihnen alle relevanten Informationen und Praxistipps direkt am Fall, begleitet von zahlreichen Arbeitshilfen (Anwalts-Checkliste und Muster) für Ihren Arbeitsalltag.
Ihre Mandantin möchte keinesfalls, dass ihr Bruder zu ihrem Betreuer bestellt wird? Dann sollten Sie ihr zu einer sog. negativen Betreuungsverfügung raten! Besteht ein Formbedürfnis für die negative Betreuungsverfügung? Ist das Betreuungsgericht an die Verfügung gebunden? Ist ein zusätzlicher positiver Betreuungsvorschlag sinnvoll? Hier gelangen Sie zu unserer Falllösung, die alle Informationen über die negative Betreuungsverfügung enthält, die Sie für Ihr Mandat brauchen!
Mehr erfahren
Keine Angst mehr, etwas Wichtiges in Ihrem Mandat außer Acht zu lassen – hier gelangen Sie mit einem Klick auf unsere Checkliste für die negative Betreuungsverfügung!
Mehr erfahren
Hier finden Sie einen Formulierungsvorschlag bzw. Muster für eine rein negative Betreuungsverfügung, d.h. wenn Ihr Mandant eine unerwünschte Person als Betreuer ausschließen will. Klicken Sie hier!
Mehr erfahren
Sollte Ihr Mandant in seiner negativen Betreuungsverfügung einen Ergänzungswunsch nach einem Berufsbetreuer – auch unter konkreter Benennung eines Berufsbetreuers – haben, finden Sie hier einen Formulierungsvorschlag für Ihr Mandat.
Mehr erfahren
Ist eine negative Betreuungsverfügung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren? In unserem Fachbeitrag erfahren Sie alles, was Sie bei der verfahrensrechtlichen Handhabung beachten müssen. Klicken Sie hier!
Mehr erfahren