Belehrungsmängel treten in der Praxis sehr häufig auf. Deshalb ist es für Sie als Verteidiger unbedingt nötig, das essentielle Wissen und einen souveränen Umgang mit der Materie zu beherrschen. In beiden Hinsichten verhilft Ihnen dabei diese Seite zu einem erfolgreichen Mandat: Sie finden hier alle nötigen Informationen über die Belehrungsmängel sowie wertvolle Praxistipps und Musterformulare (z.B. zur Erhebung eines Verwertungswiderspruchs).
Welche Belehrungsmängel können im Rahmen der ersten Beschuldigtenvernehmung durch Polizeibeamte auftreten? Welche Rechtsfolgen hat es, wenn ein Belehrungsmangel in der Gestalt auftritt, dass ein Hinweis auf das Recht zur Verteidigerkonsultation unterblieb? Alles über Belehrungspflichten und Belehrungsmängel bei der ersten Vernehmung durch Polizeibeamte finden Sie hier eingebettet in einen praxisnahen Beispielsfall mit Lösung. Klicken Sie hier!
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Zu den Belehrungsmängeln zählt die unterlassene Belehrung über das Auskunftsverweigerungsrecht. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein solches Auskunftsverweigerungsrecht besteht? Wann liegt ein Belehrungsmangel vor? Unser Beispielsfall mit Lösung informiert Sie auf einen Blick.
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In unserem Fachbeitrag informieren wir Sie darüber, bei welchen Belehrungsmängeln es erforderlich ist, dass Sie Verwertungswiderspruch einlegen.
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Wenn Ihr Mandant nicht auf sein Recht zur Verteidigerkonsultation hingewiesen wurde und damit ein Belehrungsmangel vorliegt, sollten Sie einen Verwertungswiderspruch einlegen. Damit dies effektiv und zeitsparend gelingt, stellen wir Ihnen hier einen Musterwiderspruch zur Verfügung.
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Welche Rechtsfolgen haben Belehrungsmängel, die sich aus einer fehlerhaften oder unterlassenen polizeilichen Belehrung ergeben? Was müssen Sie als Verteidiger hinsichtlich der Erhebung des Verwertungswiderspruchs in solchen Fällen beachten? Alle Informationen, die Sie über Belehrungsmängel dieser Art brauchen finden Sie hier. Außerdem für Sie zum Download und zur sofortigen Nutzung: ein Musterwiderspruch gegen die Verwertung einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung. Klicken Sie hier!
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