Die Willenserklärung zum Abschluss eines Arbeitsvertrags kann wie jedes Rechtsgeschäft aus den Gründen der §§ 119, 123 BGB angefochten werden.
Das Recht zur Anfechtung steht beiden Parteien des Arbeitsverhältnisses, namentlich dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu.
Die Darlegungs- und Beweislast liegt bei dem jeweils Anfechtenden.
Wenn Sie Ihren Mandanten zu den Möglichkeiten, seinen Arbeitsvertrag anzufechten, beraten möchten, lesen Sie den folgenden Fachbeitrag zur Vereinfachung Ihres Praxisalltags!
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ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen können u.a. das Arbeitsverhältnis nach § 119 BGB wegen Fehlens einer verkehrswesentlichen Eigenschaft anfechten.
Verkehrswesentliche Eigenschaften eines Arbeitnehmers sind solche, die i.S.d. Verkehrsauffassung auf dessen individuelle Einsatzfähigkeit ausstrahlen.
Erheblich praxisbedeutsamer als die Irrtumsanfechtung (§ 119 BGB) ist jedoch die Anfechtung nach § 123 BGB aufgrund von Arglist.
Ein hohes Gewicht trägt in diesem Zusammenhang die wahrheitswidrige Beantwortung von Fragen des Arbeitgebers im Einstellungsgespräch.
Die bewerberseitige Täuschung ist nach ständiger Rechtsprechung des BAG nicht rechtswidrig, wenn die vom (potenziellen) Arbeitgeber gestellte Frage unzulässig war. Der Anfechtungsgrund nach § 123 BGB bleibt somit bei unzulässigen Fragen hinter dem Recht zur Lüge zurück.
Lesen Sie im Folgenden alles Informative zu den Anfechtungsfällen aus der Rechtsprechung sowie zu den arbeitsrechtlich modifizierten Anfechtungsfristen, um Ihren Mandanten bestmöglich zu beraten!
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Die Zeugnisvorlage im Bewerbungsverfahren stellt keine Täuschung dar, wenn dieses Zeugnis weder durch falsche Angaben erschlichen wurde, noch an einem offensichtlichen Mangel leidet.
Lesen Sie die gesamte Besprechung zu dem Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern, wenn Sie daran interessiert sind, welche Anforderungen die Rechtsprechung an die Anfechtung des Arbeitsvertrages stellt.
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Klicken Sie hier zum Download unseres Musters zur Anfechtung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB, zum zielgerichteten Einsatz Ihrer Rechtsberatung!
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Downloaden Sie hier unser Muster für eine Klage auf Feststellung, dass der Arbeitsvertrag nicht durch Anfechtung beendet ist, um mandatierende Arbeitnehmer wirksam bei der Sicherung ihres Arbeitsplatzes zu unterstützen.
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Klicken Sie hier zum Download unseres Musters zur Klageerwiderung auf eine Feststellungsklage, dass der Arbeitsvertrag nicht durch Anfechtung erloschen ist.
Durch diese Vorlage gelingt es Ihnen, Rechtsbeistand suchenden Arbeitgebern zur Seite zu stehen.
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