Im Bauvertragsrecht spielen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine wichtige Rolle. Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen, die Sie als Anwalt bezüglich der AGB bei Bauverträgen benötigen: Wie werden AGB-Klauseln beim Einheitspreisvertrag oder Pauschalpreisvertrag behandelt? Was ist bezüglich der Gültigkeit der AGB und ihrer Inhaltskontrolle nach §§ 307-309 BGB zu beachten? Wie wird im Rahmen von Bauverträgen mit AGB-Klauseln zur Vertragsstrafe verfahren? Wir bieten Ihnen hier für eine sichere Mandatsbearbeitung konkrete, zuverlässige Antworten auf diese Fragen.
Der Bauvertrag nach Einheitspreisvertrag kommt in der Regel dadurch zustande, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Leistungsverzeichnis vorgibt, mit dessen Hilfe der Auftragnehmer die Preise kalkuliert. Das sogenannte Mengenermittlungsrisiko bleibt dabei beim Auftraggeber. Bei dieser „Rollenverteilung“ kommen dem Auftraggeber erhebliche Mitwirkungspflichten zu. Wie sind nun AGB-Klauseln zu behandeln, die die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und die Folgen ihrer Verletzung einzuengen versuchen? Der folgende Fachbeitrag stellt verschiedene AGB-Klauseln dieser Art ausführlich vor und legt diese nach einschlägiger Rechtsprechung aus. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie Sie als Anwalt mit solchen AGB-Klauseln im Bauvertrag optimal umgehen!
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Das AGB-Recht besitzt im Rahmen des Bauvertrags nach Pauschalpreisvertrag insbesondere dann eine Bedeutung, wenn Klauseln das Wesen des Pauschalvertrags zu verfälschen versuchen und damit zu Ergebnisse führen, die der spezifischen Risikoverteilung des Pauschalvertrags nicht gerecht werden. Weiterhin muss bei den AGB-Klauseln zum Bauvertrag nach Pauschalpreisvertrag entschieden werden, ob es sich um einen Detail- oder Globalpauschalvertrag handelt. Unser umfangreicher Fachbeitrag enthält alle für Sie als Anwalt wichtigen Informationen, um diese Unterscheidung zu treffen und die Wirksamkeit der AGB-Klauseln sicher zu beurteilen.
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Im Rahmen von Bauverträgen mit Architekten erlangt die Inhaltskontrolle von AGB-Klauseln besondere Wichtigkeit in Fällen, bei denen in den vom Architekten gestellten AGB Abweichungen zu seinen Gunsten gegenüber der gesetzlichen Regelung vorhanden sind, z.B. bezogen auf Abschlagszahlungen, Urheberrecht oder Honorar. Erfahren Sie hier, wie Sie als Anwalt die Wirksamkeit solcher AGB-Klauseln prüfen und bewerten.
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Hier handelt es sich um AGB-Klauseln, die der Bauherr/Auftraggeber in seinen Bauverträgen verwendet und in denen zu seinen Gunsten von der Gesetzeslage abgewichen wird. Erhalten Sie in diesem Fachbeitrag ausführliche Informationen, wie Sie als Anwalt die Wirksamkeit dieser AGB-Klauseln beurteilen.
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Zwingende Voraussetzung für einen Vertragsstrafenanspruch des Auftraggebers ist, dass sich der Auftragnehmer mit der Fertigstellung der Bauleistung in Verzug befindet. AGB-Klauseln, die eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe vorsehen, sind somit immer unwirksam. Wirksame AGB-Klauseln zu Vertragsstrafen aus dem Bauvertrag können jedoch ausgehandelt werden. Der folgende Fachbeitrag erläutert, wie Sie solche AGB-Klauseln für Ihren Mandanten aushandeln. Erhalten Sie zudem alle wichtigen Informationen zur Wirksamkeit von teilbaren Vertragsstrafenregelungen, zur zulässigen Höhe des Tagessatzes von Vertragsstrafen und zur transparenten Festlegung von eindeutigen Bemessungsgrundlagen bei der Berechnung der Höhe von Vertragsstrafen.
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