Der Bauträgervertrag wurde gesetzlich normiert mit der Baurechtsreform, die am 1.1.2018 in Kraft trat. Nach dem neuen § 650u BGB ist ein Bauträgervertrag ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat. Auf dieser Seite bieten wir Ihnen die wichtigsten Informationen über den Bauträgervertrag: Grundlagen, Rechtsprechung, Schriftsatzmuster, Checklisten und mehr. Lesen Sie jetzt weiter!
Was sind die Grundlagen und Besonderheiten eines Bauträgervertrags? Unser Fachbeitrag informiert Sie umfassend. Lesen Sie jetzt weiter und erfahren Sie u.a., wann Bauträgerrecht angewendet wird, und wo die besonderen Risiken des Bauträgerkaufs liegen.
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Leitsätze:
1. Die Pflicht des Bauträgers zur Übergabe einer bezugsfertigen Wohneinheit umfasst zwei Teile: Die Herstellungspflicht - insoweit ist der Bauträger vorleistungspflichtig - und die Übergabepflicht, die vom Bauträger nur Zug um Zug gegen Zahlung der Bezugsfertigkeitsrate zu erfüllen ist.
2. Hat ein Bauträger die Wohneinheit bezugsfertig hergestellt, befindet er sich mit der Übergabe nicht in Verzug, solange der Erwerber die Zug um Zug gegen Übergabe geschuldeten Zahlungen nicht in Annahmeverzug begründender Form anbietet.
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Der Prospekthaftungsanspruch ist Teil des Verbraucherschutzes. Gerade der Verbraucherschutz hat im Bauträgervertrag mit seinen besonderen Risiken für den Käufer eine wichtige Bedeutung. Der folgende Fachbeitrag erläutert kurz die Herkunft der Prospekthaftung und zeigt auf, welche Besonderheiten im Rahmen eines Bauträgervertrags auftreten.
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Downloaden Sie hier unser handliches Schriftsatzmuster für eine Prospekthaftungsklage gegen einen Bauträger und sparen Sie Zeit bei der Mandatsbearbeitung!
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Unsere praktische Checkliste unterstützt Sie als Anwalt dabei, den relevanten Sachverhalt eines Bauträgervertrags-Falls unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bauträgerrechts zu erfassen. Vereinfachen Sie Ihrem Mandanten mit dieser Checkliste die Mitarbeit bei der Sachverhaltserfassung und sparen Sie Zeit bei der Fallbearbeitung!
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