Hier erhalten Sie auf einen Blick Antragsmuster zu allen gängigen Antragsarten im Bauprozess. Wir bieten Ihnen für Ihre anwaltliche Tätigkeit Muster zu Widerspruch, Aufhebungsantrag, Beweisantrag, Verweisungsantrag, Antrag zum einstweiligen Rechtsschutz im Bauprozess und mehr. Sparen Sie Zeit und verwenden Sie unsere praktischen Muster für Anträge im baurechtlichen Prozess! Mit Checklisten für die schnelle Sachverhaltserfassung!
In Sachen
Firma ... - Klägerin -
Prozessbevollmächtigte/r: RA/RAe ...
gegen
Firma ... - Beklagte -
Prozessbevollmächtigte/r: RA/RAe ...
wegen ...
wird namens und im Auftrag der Klägerin im Hinblick auf den mit Schriftsatz vom ... erfolgten Streitbeitritt der Fa. ... auf Seiten der Beklagten beantragt:
I. Die Nebenintervention wird zurückgewiesen.
II. Die Nebenintervenientin trägt die Kosten des Zwischenstreits.
Begründung:
I.
Zur anderweitigen Rechtshängigkeit
Zwischen der Streitbeitretenden und der unterstützten Hauptpartei ist im Hinblick auf den hier erfolgten Streitbeitritt und dessen Gegenstand bereits ein Rechtsstreit anhängig (Klage der Streitbeitretenden gegen die Beklagte) - Landgericht ..., Az: ...
[...]
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[...]
Namens und im Auftrag der Antragsteller wird hiermit beantragt, gem. §§ 935, 941, 937 Abs. 2, 944 ZPO wegen besonderer Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden alleine folgende einstweilige Verfügung zu erlassen:
I. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, den Antragstellern den Besitz an der Wohnung Nr. 35, eingetragen im Wohnungsgrundbuch des AG ... Blatt ..., Postalische Anschrift: ..., belegen im dritten Stock links, einzuräumen.
[...]
Begründung
I.
Gegenstand des Verfahrens, Zuständigkeit des angerufenen Gerichts
Die Antragsteller machen bei Vorliegen der nachstehend glaubhaft gemachten besonderen Voraussetzungen ihren Anspruch auf Einräumung des Besitzes an der im Klageantrag zu Nr. I. bezeichneten Wohnung gegen die Antragsgegnerin, den Bauträger, zu Recht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend; schon an dieser Stelle wird auf die Entscheidung des LG München I vom 08.04.2016 - 18 O 5774/16, welche ausgedruckt im Volltext beigefügt ist, hingewiesen.
[...]
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[...]
Hiermit zeigen wir an, dass wir den Antragsteller anwaltlich vertreten. Für den Antragsteller stellen wir den Antrag, ohne mündliche Verhandlung im Wege des selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 485 Abs. 2 ZPO folgenden Beweisbeschluss zu erlassen:
I. Es ist ein schriftliches Sachverständigengutachten über die Behauptung des Antragstellers einzuholen, dass folgende Baumängel an der vom Antragsgegner zu 1) geplanten und von der Antragsgegnerin zu 2) auf dem Grundstück des Antragstellers in ... an der ...straße durchgeführten Baumaßnahme vorliegen:
[..]
Begründung:
1. Das ...gericht ... ist als Hauptsachegericht (z.B. wegen § 29 ZPO als Gericht des Erfüllungsorts) für die hier anstehenden, abzuklärenden Fragen gemäß § 486 Abs. 2 ZPO zuständig, da ein Rechtsstreit über diese Fragen zwischen den Parteien bislang noch nicht anhängig ist.
[...]
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