Soll in einem Architektenvertrag ein Honorar geltend gemacht werden, das von den Mindestsätzen abweicht, so kann dies auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung geschehen. Maßgeblich hierfür ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die anhand von Leistungsphasen das Honorar des Architekten festlegt. Während der Architektenvertrag selbst keinem Formzwang unterliegt, gelten für die Honorarvereinbarung im Rahmen des Architektenvertrags bestimmte Formvorschriften. Finden Sie hier auf einen Blick alle für Ihre anwaltliche Tätigkeit wichtigen Informationen zu den Formanforderungen an die Honorarvereinbarung sowie zu den Leistungsphasen der aktuellen HOAI. Mit zeitsparenden Mustern zu Honorarklagen aus dem Architektenvertrag!
Achtung! Der EuGH erklärte die HOAI mit Urteil vom 04.07.2019 für europarechtswidrig. Erfahren Sie hier in unserem Spezialreport, wie sich diese Entscheidung auf die Anwendung der HOAI im nationalen Recht auswirkt.
|
+++Tipp+++ Lesen Sie jetzt im Spezialreport „Das aktuelle EuGH-Urteil zur HOAI“, wie der EuGH entschieden hat und welche Auswirkungen das Urteil für die Vergütung nach der HOAI haben wird - Hier klicken und downloaden.
|
Mit Urteil vom 04.07.2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die HOAI europarechtswidrig sei. Im folgenden Urteil nimmt das OLG Celle zu dieser Entscheidung Stellung und stellt fest, dass Honorarvereinbarungen nach HOAI nicht schon deshalb unwirksam sind, weil sie die Honorarsätze der HOAI über- oder unterschreiten. Lesen Sie jetzt weiter und erfahren Sie die Begründung und Hintergründe dieser Entscheidung – für eine effektive Beratung Ihres Mandanten.
Mehr erfahren
Laut KG-Beschluss vom 19.08.2019 gilt das Mindestpreisgebot der HOAI in zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Privaten weiterhin – auch nach dem Urteil des EuGH. Lesen Sie hier den Volltext des Beschlusses!
Mehr erfahren
Grundsätzlich bedarf der Architektenvertrag keiner bestimmten Form. Die Honorarvereinbarung hingegen unterliegt einem Schriftformerfordernis. Hier erfahren Sie, welchem Schema das Schriftformsystem der HOAI folgt und worauf Sie als Anwalt bei der Einhaltung der Form achten müssen.
Mehr erfahren
Grundsätzlich umfassen gem. § 3 Abs. 2 HOAI (2013) die (Grund-)Leistungen alle zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlichen Arbeiten. Die in den einzelnen Leistungsphasen sachlich zusammengefassten Grundleistungen knüpfen systematisch aneinander an und bauen aufeinander auf. Jede Leistungsphase soll zu einem bestimmten Ergebnis (Werkerfolg) führen, daneben auch dem Auftraggeber eine Entscheidungshilfe für die nächste Leistungsphase geben sowie ein Honorar festlegen. Der folgende umfangreiche Fachbeitrag erklärt im Detail die einzelnen Leistungsphasen und bietet Ihnen einen Überblick über die Rechtsprechung.
Mehr erfahren
Dieses Schriftsatzmuster lässt sich auf Fälle anwenden, in denen der Architekt ohne Architektenvertrag oder wirksame Honorarvereinbarung – z.B. da die Honorarvereinbarung nur mündlich erfolgt ist – tätig geworden ist. Unser praktisches Schriftsatzmuster enthält ausführliche Erläuterungen und spart Ihnen als Anwalt bei der Fallbearbeitung viel Zeit!
Mehr erfahren
Wir bieten Ihnen weitere zeitsparende Schriftsatzmuster zu Klagen auf das Honorar aus dem Architektenvertrag. Unsere Schriftsatzmuster enthalten ausführliche Erläuterungen sowie eine detaillierte Übersicht über mögliche Einwände des Beklagten – so können Sie sich als Anwalt optimal auf Ihr Mandat vorbereiten. Finden Sie hier u.a. Schriftsatzmuster zu:
- Klage auf das Honorar bei ungestörter Vertragsabwicklung
- Klage auf Honorar nach vorzeitiger Beendigung des Vertrags
- Klage auf Auskunft über die anrechenbaren Kosten
Mehr erfahren