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Spezialreport Neufassung des Arbeitszeitgesetzes 2023

Nach den Urteilen des EuGH und des BAG war klar: Es wird sich gesetzlich etwas tun bei der Arbeitszeiterfassung. Nun ist der Gesetzentwurf endlich da – und Arbeitgeber sollten spätestens jetzt reagieren und ihre Zeiterfassung ggf. an die neuen Regelungen anpassen. Die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung wird damit das Maß aller Dinge – allerdings bleibt unter bestimmten Voraussetzungen auch die Vertrauensarbeitszeit möglich.

Wie die Rahmenbedingungen dafür aussehen, welche Informations- und Dokumentationspflichten insgesamt auf Arbeitgeber zukommen und welche Abweichungsmöglichkeiten durch Tarifvertrag möglich sind, das erfahren Sie jetzt in unserem topaktuellen Spezialreport. In diesem praktischen Leitfaden gibt Ihnen unser Autor und Arbeitsrechts-Experte Rechtsanwalt Prof. Dr. Weyand Empfehlungen, wie Ihre Mandanten mit den neuen Regeln optimal umgehen.

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