Die Arbeitszeiterfassung ist wichtig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Besonders essenziell ist eine genaue Arbeitszeiterfassung im Zusammenhang mit Überstunden und Pausen. Mit dem Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 sind die Mitgliedsstaaten - beziehungsweise die Arbeitgeber - nun verpflichtet, ein "objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung" einzurichten.
Auf dieser Seite haben wir informative Fachbeiträge zum EuGH-Urteil sowie zu häufig auftretenden Fragen und Antworten zusammengestellt. Lesen Sie jetzt weiter!
Am 26.07.2017 erhob die CCOO, eine Arbeitnehmervereinigung von Bankmitarbeitern, gegen die Deutsche Bank vor der Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof, Spanien) eine Verbandsklage, mit der sie die Feststellung verlangte, dass die Deutsche Bank verpflichtet sei, ein System zur Erfassung der von ihren Mitarbeitern geleisteten täglichen Arbeitszeit einzurichten, mit dem die Einhaltung zum einen der vorgesehenen Arbeitszeit und zum anderen der Verpflichtung, die Gewerkschaftsvertreter über die monatlich geleisteten Überstunden zu unterrichten, überprüft werden könne.[...]
Lesen Sie hier die Besprechung zum Urteil des EUGH vom 14.05.2019 und erfahren Sie mehr über den Sachverhalt.
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Die Richtlinie 2003/88/EG, die sog. Arbeitszeitrichtlinie, schreibt den Mitgliedstaaten der EU vor, eine Reihe von zwingenden Mindestschutzbestimmungen zur Arbeitszeit zugunsten der Arbeitnehmer in nationales Recht umzusetzen. Diese Schutzbestimmungen betreffen die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit. Die Richtlinie sieht darüber hinaus einen Anspruch auf einen vierwöchigen bezahlten Jahresurlaub vor. [...]
Genauere Informationen über die Pflicht der Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der Richtlinie lesen Sie hier.
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An sich müssen europarechtliche Vorgaben immer erst noch in nationales Recht umgesetzt werden, um eine unmittelbare Wirkung und damit eine Verpflichtung des Arbeitgebers zu begründen. Der deutsche Gesetzgeber ist somit zu einer Neuregelung in punkto Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Bis es so weit ist, wird also noch einige Zeit vergehen. [...]
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Nach der Rechtsprechung des EuGH müssen Arbeitgeber ein Arbeitszeiterfassungssystem einrichten, das objektiv, verlässlich und zugänglich ist. In Spanien z.B. ist eine solche allgemeine Aufzeichnungspflicht bereits eingeführt worden. Objektiv ist das System, wenn es unabhängig von anderen Beweismitteln eine Kontrolle ermöglicht und es Manipulationen ausschließt. [...]
Wie die Verlässlichkeit und Zugänglichkeit eines Arbeitszeiterfassungssystems im Rahmen der EU-Arbeitszeitrichtlinie gesichert werden kann und was nun grundsätzlich folgt, lesen Sie in diesem Fachbeitrag.
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Nach § 4 ArbZG ist die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. [...]
Lesen Sie in diesem Fachbeitrag wertvolle Informationen bezüglich der Arbeitszeiterfassung und Pausen.
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