Die Kündigung bei Arbeitsunfähigkeit: alle Infos für FachanwältInnen

Ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig ist, sieht sich oftmals einer zu befürchtenden Kündigung seines Arbeitgebers ausgesetzt. Umgekehrt können Arbeitgeber die Loslösung eines durch den dauerhaften Ausfall eines Mitarbeiters strapazierten Arbeitsverhältnisses begehren. Wann sind Arbeitgeber zur Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit berechtigt? Welche Informationspflichten kommen auf Arbeitnehmer zu? Hat ein wegen Arbeitsunfähigkeit gekündigter Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber?

Klicken Sie sich durch und erhalten Sie Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit!

Besprechung zum Urteil des BAG v. 07.05.2020 - 2 AZR 619/19

Die schuldhafte Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Anzeige einer fortdauernden Arbeitsunfähigkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG kann einen Kündigungsgrund darstellen. Der Arbeitnehmer soll durch die Anzeige seiner Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber ein gewisses Maß an Planungssicherheit geben. Letzterer soll sich auf das Fehlen des erkrankten Mitarbeiters einstellen dürfen und ggf. durch innerbetriebliche Maßnahmen umdisponieren. Um einer gerechtfertigten Kündigung des Arbeitgebers zu entgehen, haben Arbeitnehmer ihre fortdauernde Arbeitsunfähigkeit unverzüglich d.h. nach § 121 BGB ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen.

Hier erfahren Sie mehr zum Sachverhalt und den wesentlichen Aussagen, die die Entscheidung des BAG tragen!

Mehr erfahren

Anlasskündigung bei Arbeitsunfähigkeit

Ein Arbeitgeber bleibt trotz Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts gegenüber seinem Arbeitnehmer verpflichtet, wenn die Arbeitsunfähigkeit einziger Anlass zur Beendigung der Vertragsbeziehung ist, vgl. § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG. Dieser entsprechende Anlass ist gegeben, wenn die Arbeitsunfähigkeit den entscheidenden Anstoß für die Kündigung darstellt. Nebenursachen für die Kündigung sind insoweit unschädlich.

In unserem Fachbeitrag gewinnen Sie wertvolle Informationen bezüglich der Kündigung aus dem Anlass der Arbeitsunfähigkeit!

Mehr erfahren

Besprechung zum Urteil des LAG Köln v. 10.12.2020 - 8 Sa 491/20

Sehr zugunsten des Arbeitnehmers ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein ergiebiges Beweismittel. In diesem Sinne tun Arbeitgeber schwer daran, diesen hohen Beweiswert zu erschüttern. So hat das LAG Köln entschieden, dass die einmalige Beobachtung, wie ein Mitarbeiter für kurze Zeit – während seiner Krankschreibung – in einem Restaurant aushilft, die Beweiskraft der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht aufhebt. Die außerordentliche und hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung des Arbeitgebers vermochte es daher nicht, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Lesen Sie die gesamte Besprechung zum Urteil des LAG Köln zur Anwendung der zentralen Erkenntnisse auf Ihren Praxisalltag!

Mehr erfahren

Gratis-Downloads Arbeitsrecht

Empfehlungen der Redaktion

 

Die erste Wahl für Arbeitsrechtler in Sachen Onlineplattform: Lösungsorientierte Fachinformationen & topaktuelle Antworten auf die FAQ der Coronakrise!

29,95 € mtl. zzgl. USt

Von führenden Experten im Arbeitsrecht verfasst – ein Muss für jede Kanzlei

248,00 € zzgl. Versand und USt