Seit Mitte März 2025 laufen die Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD. Inzwischen ist die Phase, in der die 16 Arbeitsgruppen tagten, abgeschlossen.
Nach dem, was inzwischen an die Öffentlichkeit gelangt ist, liegen die Ergebnisse der Arbeitsgruppen noch auseinander, so dass – gewissermaßen in der zweiten Halbzeit – eine erneute, separate Bearbeitung notwendig ist. Besonders tief sollen die Gräben in den Bereichen Migration und Finanzen sein.
Seit letzten Freitag (28.03.2025) werden die Verhandlungen deshalb in einer sogenannten 19er Runde fortgesetzt. Wie sehen die Zwischenergebnisse für die Themenbereiche Arbeits- und Sozialrecht aus? Wer sitzt bei den jetzt laufenden Gesprächen am Verhandlungstisch? Und wann ist mit einem Ende der Verhandlungen zu rechnen?
I. Ergebnisse der Sondierungsgespräche
Für den Themenkomplex Arbeits- und Sozialrecht liegen seit dem Abschluss der Sondierungsgespräche bereits erste Ergebnisse vor, zu denen sich die Verhandlungspartner – vorausgesetzt, die Koalitionsverhandlungen werden erfolgreich abgeschlossen – verbindlich verpflichtet haben.
Festgehalten sind diese in einem elfseitigen Sondierungspapier, dessen Wortlaut Sie hier aufrufen können.
Schon jetzt lässt sich sagen, dass diese Ergebnisse es durchaus in sich haben, also alles andere als selbstverständlich sind.
1. Arbeitsrecht
Für den Bereich des Arbeitsrechts gibt es folgende Vereinbarungen:
Gesetzlicher Mindestlohn
Bereits im Jahr 2026 soll ein Mindestlohn von 15 € pro Arbeitsstunde „erreichbar“ sein. Mit diesem Ergebnis hat die SPD ihre Wahlforderung gegenüber den – bislang sehr mindestlohnskeptischen – Unionsparteien durchsetzen können.
Offen ist noch, auf welchem Weg dies geschehen soll. In der letzten Legislaturperiode hatte der Gesetzgeber selbst den Mindestlohn auf 12,50 € festgelegt und diese Erhöhung zum 01.10.2022 wirksam werden lassen.
Dieses Mal soll offenbar die Mindestlohnkommission, an der man ausdrücklich festhalten will, diese Aufgabe übernehmen: Ihr sollen nach dem Sondierungspapier Vorgaben gemacht werden, sich „im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 % des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten zu orientieren.“
Damit würde es der Mindestlohnkommission überlassen werden, eine schrittweise Erhöhung vorzuschlagen, an deren Ende die 15 € – mit Sicherheit nicht vor der zweiten Hälfte des Jahres 2026 – stehen.
Stärkung der Tarifbindung
Zudem soll die Tarifbindung gestärkt werden. Diese sehr allgemeine Bekundung wird konkretisiert, indem die Schaffung eines Bundestariftreuegesetzes angekündigt wird – ein Gesetz, das in der letzten Legislaturperiode vor allem noch am Widerstand der CDU/CSU gescheitert war.
Über die Ankündigung hinaus finden sich jedoch keine weiteren Festlegungen, etwa ab welchen Schwellenwerten – Unternehmensgröße, Umsatz etc. – das Gesetz zur Anwendung kommen soll.
Arbeitszeit
Die Regelung der Arbeitszeit, ein Gegenstandsbereich, den sich die Ampelkoalition in der letzten Legislaturperiode bereits vorgenommen, aber nicht zum Abschluss gebracht hat, wird erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Nun sollen die Vorschriften zur täglichen Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG) „im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie“ durch eine Wochenregelung ersetzt werden, um den Unternehmen einer flexiblere Gestaltung zu ermöglichen. Die bestehenden Vorschriften zu den Ruhezeiten (§ 5 ArbZG) sollen beibehalten werden.
Zugleich soll ein Anreiz zur Leistung von Mehrarbeit geschaffen werden, in dem Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden.
Auch über die Schwellenwerte der Vollzeitarbeit hat man sich schon einmal verständigt: Als Vollzeitarbeit gilt künftig für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten eine solche von 40 Stunden.
Ansporn zur Ausweitung von Teilzeitarbeit
Angesichts fehlender Arbeitskräfte in vielen Bereichen setzt man einen Ansporn zur Ausweitung der Teilzeitarbeit, belässt es dabei aber bei einer steuerlichen Regelung: Künftig sollen „Prämien“, die der Arbeitgeber zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlt, steuerlich „begünstigt“ werden. Damit haben die Arbeitsvertragsparteien die Möglichkeit, alle Zuschläge, die über die vereinbarte Teilzeitarbeit hinausgehende Zeitgrenze gezahlt werden, steuerlich zum Vorteil der Arbeitnehmer zu gestalten.
2. Sozialrecht
Für den Bereich des Sozialrechts gibt es Vorfestlegungen zum Bürgergeld, zur Altersrente und zur Versicherungspflicht für Selbstständige.
Bürgergeld
Das Bürgergeldsystem, einer der „dicken Brocken“ des Bundestagswahlkampfes, soll überarbeitet und zu einer „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ zurückgeführt werden. Insbesondere ist eine Verschärfung der Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern vorgesehen. Arbeitssuchende, „die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern“, müssen – in den durch das Bundesverfassungsgericht gesetzten Grenzen – mit einem vollständigen Leistungsentzug rechnen.
Weitere Details dieses Vorhabens sollen zu erheblichen Auseinandersetzungen in der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales geführt haben und werden mit Sicherheit auch in den verbleibenden Koalitionsverhandlungen einen zentralen Streitpunkt bilden.
Gesetzliche Altersrente
Renteneintrittsalter und Altersrente gehören seit jeher zu den Konfliktfeldern von Koalitionsverhandlungen. Insoweit wurde für diese Legislaturperiode eine Erhöhung des Renteneintrittsalters ausgeschlossen. Auch die Privilegierung des Renteneintritts nach 45 Beitragsjahren, bekannt geworden als „Rente mit 63“, wird beibehalten. Zugleich wird die sogenannte Mütterrente, also die Berücksichtigung von Erziehungsjahren bei der Rentenberechnung, noch einmal ausgeweitet. Dazu sollen künftig auch für vor 1992 geborene Kinder drei statt wie bisher maximal zweieinhalb Erziehungsjahre bei der Rente angerechnet werden.
Des Weiteren wird für Ruheständler, die nach Eintritt in die Rente weiterarbeiten, ein Steuerprivileg eingeführt. Und zwar sollen diese bis zu einem Betrag von 2.000 Euro monatlich von der Einkommensteuer befreit werden. Auch insoweit wird also mit Hilfe des Steuerrechts ein Anreiz zur Ausweitung der Beschäftigung gesetzt.
Versicherungspflicht für (neue) Selbstständige
Die unzureichende Absicherung von Selbstständigen im Alter soll auch in dieser Legislaturperiode auf die Tagesordnung kommen. Auch dabei handelt es sich um ein Vorhaben, das von der Ampelkoalition angegangen, aber nicht realisiert werden konnte.
Künftig sollen alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem, wie dem der Versorgungskammern für Apotheker, Ärzte, Rechtsanwälte etc., zugeordnet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.
So sinnvoll das Vorhaben daherkommt, bestehen doch erhebliche Zweifel, dass es sich, jedenfalls ohne eine massive Unterstützung durch Steuergelder, dieses Mal tatsächlich umsetzen lassen wird.
II. Wie geht es weiter?
In der am 28.03.2025 in Gang gesetzten zweiten Halbzeit werden auch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales (Arbeitsgruppe 5) beraten. Die 19er-Verhandlungsgruppe setzt sich aus folgenden Teilnehmern zusammen:
- SPD: Lars Klingbeil, Saskia Esken, Manuela Schwesig, Achim Post, Matthias Miersch, Bärbel Bas, Hubertus Heil, Boris Pistorius, Anke Rhelinger.
- CDU: Friedrich Merz, Karin Prien, Carsten Linnemann, Michael Kretschmer, Thorsten Frei.
- Markus Söder, Martin Huber, Dorothee Bär, Alexander Dobrindt.
Mit den für den Bereich Arbeit und Soziales getroffenen Vorfestlegungen ist wohl ein Großteil der Themenfelder, die in der Vergangenheit die Koalitionsverhandlungen belastet und verzögert haben, „abgeräumt“. Scheitern können die Verhandlungen in diesen Fragen jedenfalls nicht mehr.
Wie lange die weiteren Verhandlungen laufen, ist bislang offen. Die Beteiligten haben sich einen ehrgeizigen Zeitplan – Abschluss bis Ostern – gesetzt, dessen Realisierung höchst zweifelhaft ist.
Die bis dahin an die Öffentlichkeit gelangenden weiteren Zwischenergebnisse im Arbeits- und Sozialrecht werden hier vorgestellt und kommentiert.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Prof. Dr. Joachim Weyand, Direktor des Instituts für Rechtswissenschaft a.D., Universität Ilmenau