Während des Ermittlungsverfahrens ergreifen die Strafverfolgungsbehörden viele Ermittlungsmaßnahmen um Beweismaterial für das Hauptverfahren zu sammeln. Soweit Sie nichts dagegen unternehmen finden diese Maßnahmen ohne das Beisein des Verteidigers statt. Dies kann dazu führen, dass die Protokollierung, sowie Ablauf, der Maßnahme nicht neutral von statten gehen. Daher ist es wichtig als Verteidiger bereits hier einzugreifen. Lernen Sie hier daher alles, was Sie über ihr anwaltlches Anwesenheitsrecht wissen müssen.
Die Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsmaßnahmen im vorbereitenden Verfahren gehen ohne Anwalt oftmals nicht neutral von statt. Gerade deshalb ist es essentiell für den Verteidiger, der die Protokolle der Behörden sonst nur kommentieren darf, bei deren Erstellung dabei zu sein, da seine Einfussnahme so effektiver ist. Lernen Sie hier alles was Sie im Allgemeinen über das anwaltliche Anwesenheitsrecht wissen müssen.
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Die Anwesenheit des Verteidigers bei der Vernhemung ist den Meisten bekannt. Doch die Anwesenheitsrechte des Verteidigers greifen viel weiter. Lesen Sie hier, wie es sich bei der Vernehmung von Sachverständigen, Mitbeschuldigten oder Dritten verhält. Erfahren Sie, bei welchen Ermittlungsmaßnahmen Ihnen noch das Recht der Anwesenheit zusteht und wie Sie diese in Anspruch nehmen können um im Vorlauf zum Verfahren die richtigen Weichen stellen können.
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Das Anwesenheitsrecht ist ein wichtige Instrument der Verteidigung, weshalb die Nichtbeachtung dessen auch Rechtsfolgen mit sich bringt. Sowohl die fehlende Benachrichtigung des Verteidigers, als auch die Ignorierung der Anträge auf Anwesenheit führen zur Rechtsfolge. Inwieweit die Rechtsfolgen hier greifen lernen Sie hier.
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Damit es gar nicht erst zu einem Problem mit dem Anwesenheitsrecht kommt erhalten Sie hier ein Musterformular zum Antrag auf Akteneinsicht verbunden mit einem Hinweis auf das Anwesenheitsrecht.
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