Im allgemeinen Rechtsverkehr sind AGB mittlerweile zum Standard geworden. Doch gerade bei einer Vertragsform, die so oft angewandt wird, kommen auch oft Rechtsverstöße vor, die dann meist den Kunden belasten. Der BGH zieht daher immer wieder unwirksame Klauseln aus Verträgen, um Verbraucherschutzrechte zu wahren. Die aktuelle Übersicht zur Rechtsprechung sehen Sie hier.
Abgasskandal: BGH kippt AGB-Klausel von Kfz-Finanzierungsbank
Der BGH hat die AGB-Klausel einer Kfz-Finanzierungsbank über die Sicherungsabtretung von Ansprüchen in Dieselverfahren gekippt. Das Gericht erklärte zugunsten eines Mercedes-Käufers die Klausel der konzerneigenen Mercedes-Bank für unwirksam, weil sie auch Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen den Hersteller umfasste. Die Klausel war demnach zu weit gefasst. Hier klicken und mehr erfahren zu BGH, Urt. v. 24.04.2023 - VIa ZR 1517/22.
BAG bestätigt AGB-Klausel für betriebliche Invaliditätsrente
Ein Arbeitgeber, der eine betriebliche Invaliditätsrente zusagt, darf die Leistung in einer Versorgungsordnung mit einer Vielzahl vorformulierter Vertragsbedingungen (AGB) grundsätzlich davon abhängig machen, dass der Arbeitnehmer eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezieht und rechtlich aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist. Das hat das BAG entschieden. Hier klicken und mehr erfahren zu BAG, Urt. v. 10.10.2023 - 3 AZR 250/22.
Unfall mit Mietwagen: Kein AGB-Ausschluss für Kardinalpflichten
Das OLG Frankfurt hat der Fahrerin eines Mietwagens nach einem Verkehrsunfall u.a. ein Schmerzensgeld von 90.000 € zugesprochen. Das Gericht stellte klar, dass die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel bei der Verletzung von Kardinalpflichten nicht durch AGB ausgeschlossen werden kann. Hierzu gehöre ein zumindest prinzipiell verkehrssicheres Fahrzeug. Hier klicken und mehr erfahren zu OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 30.12.2021 - 2 U 28/21.