Das Adhäsionsverfahren gibt dem Verletzten die Möglichkeit, seine aus einer Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren zu verfolgen, ohne ein weiteres zivilrechtliches Verfahren anstrengen zu müssen. Mit dem Adhäsionsverfahren kann ein zivilrechtlicher Anspruch demnach auch im Strafprozess verfolgt werden. Was müssen Sie nun als Anwalt bei einem solchen Adhäsionsverfahren beachten? Auf diese Seite erfahren Sie die die wichtigsten Grundlagen und Informationen zum Adhäsionsverfahren und dessen Ablauf.
Finden Sie hier weiterhin auch Antworten auf folgende Fragen:
- Wie praxisrelevant ist das Adhäsionsverfahren?
- Welche Verfahrensrechte hat der Adhäsionskläger im Adhäsionsverfahren?
- Welche Rechtsmittel stehen den Beteiligten im Adhäsionsverfahren zu?
- Wie sieht es mit Gebühren, Kosten und Prozesskostenhilfe im Adhäsionsverfahren aus?
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Worin liegt der Zweck eines Adhäsionsverfahrens und welche Vorteile ergeben sich für Opfer von Straftaten? Der folgende Fachbeitrag beantwortet diese Fragen, stellt kurz die Rechtsgrundlagen des Adhäsionsverfahrens vor und gibt Hinweise zur Beachtung von Verjährungsfristen.
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Viele Anwälte sehen eine Vielzahl von Nachteilen bei der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren. Das Adhäsionsverfahren weist jedoch eine Reihe bedeutsamer Vorteile auf. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, worin die möglichen Nachteile eines Adhäsionsverfahrens gesehen werden und welche Vorteile diesen Nachteilen gegenüberstehen. Unser Fachbeitrag erklärt zudem ausführlich die Unterschiede eines Adhäsionsverfahrens zu einem Zivilverfahren und gibt wichtige Hinweise, was Sie als Anwalt bei der Durchführung eines Adhäsionsverfahrens beachten müssen!
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In § 403 StPO ist geregelt, welche Art von Anspruch unter welchen Voraussetzungen geltend gemacht werden kann. Der folgende Fachbeitrag stellt diese Voraussetzungen und Tatbestandsmerkmale vor – erhalten Sie hier ausführliche Erklärungen zu Zulässigkeitsvoraussetzungen, Antragsstellung, Inhalt und Form des Adhäsionsantrags, Antragsberechtigung, Antragsgegner und mehr!
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Wie läuft das Adhäsionsverfahren genau ab? Und was müssen Sie als Anwalt z.B. bezüglich des Zeitpunkts der Antragstellung beachten? Im Folgenden haben wir für Sie wichtige Informationen über den Ablauf des Adhäsionsverfahrens zusammengestellt – inklusive eines praktischen Diagramms über die Verfahrensstadien und Wirkungen des Adhäsionsantrags!
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Die StPO normiert die Verfahrensrechte des Adhäsionsklägers nur sehr sporadisch. Unser Fachbeitrag zeigt Ihnen, welche Rechte als gesichert gelten. Erfahren Sie außerdem, wann das Recht besteht, einen Richter aus Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.
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Welche Rechtsmittel stehen den Verfahrensbeteiligten im Adhäsionsverfahren zu? Hier finden Sie ausführliche Informationen und Erklärungen zu den Rechtsmitteln im Adhäsionsverfahren, so dass Sie Ihre Mandanten stets zuverlässig und lösungsorientiert beraten können.
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Die Kosten des Adhäsionsverfahrens gehören zu den Gesamtkosten des Strafverfahrens. Die Kostenentscheidung erfolgt gemäß § 472a StPO. Der folgende Fachbeitrag erläutert, wer die Kosten zu tragen hat und beantwortet die Frage, ob die Kostenentscheidung angefochten werden kann. Lesen Sie jetzt weiter!
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Dem Antragssteller und dem Angeschuldigten ist auf Antrag Prozesskostenhilfe zu bewilligen, sobald Anklage erhoben ist. Wie sehen die Wirkungen dieser Bewilligung aus? Kann Prozesskostenhilfe im Adhäsionsverfahren auch rückwirkend bewilligt werden? Unser Fachbeitrag beantwortet diese Fragen, gibt praktische Hinweise zum Verfahren und erläutert umfänglich die Einzelheiten der Prozesskostenhilfe und der Beiordnung.
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