Es gibt zahlreiche verschiedene Absonderungsrechte an beweglichen und unbeweglichen Sachen, z.B. an Pfandrechten, Sicherungsrechten (z.B. Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalt), dinglichen Rechten (z.B. Grundschuld, Reallast) und vielen mehr!
Auf unserer anwaltlichen Themenseite informieren wir Sie umfassend über die verschiedenen Absonderungsrechte sowie deren Verwertung und Mitwirkungsrechte des absonderungsberechtigten Gläubigers. So erlangen Sie das nötige Wissen für Ihr erfolgreiches Mandat! Lesen Sie bis zum Schluss!
Das rechtsgeschäftliche, gesetzliche sowie das Pfändungspfandrecht können Absonderungsrechte des absonderungsberechtigten Gläubigers sein. Hier finden Sie alle Informationen über die abgesonderte Befriedigung aus Pfandrechten!
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Unser Fachbeitrag erläutert für Sie kompakt die Absonderungsrechte an unbeweglichen Gegenständen wie z.B. dem Grundpfandrecht und sonstigen dinglichen Rechten und Ansprüchen! Lesen Sie weiter!
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Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung, Abtretung von Arbeitseinkünften/Einkünften aus selbständiger Tätigkeit: An Sicherungsrechten können Absonderungsrechte bestehen. Unser Facheitrag beleuchtet detailliert die verschiedenen Konstellationen einer abgesonderten Befriedigung aus Sicherungsrechten!
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Welches Verwertungsrecht hat der Insolvenzverwalter, wenn an beweglichen Sachen ein Absonderungsrecht besteht? In welchem Verhältnis steht das Recht des Verwalters zu einem Verwertungsrecht des absonderungsberechtigten Gläubigers? Hier finden Sie die Antworten!
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Der Gläubiger hat ein Absonderungsrecht an einem Gegenstand. Welche Mitwirkungsrechte hat er an dessen Verwertung? Lesen Sie hier unseren Fachbeitrag!
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