Der Auftragnehmer unterliegt im Baurecht der Vorleistungspflicht. Zum Ausgleich dieser Belastung ermöglicht § 632a BGB die Vereinbarung von baurechtlichen Abschlagszahlungen. Auf dieser Seite haben wir für Sie als Anwalt die wichtigsten Informationen sowie aktuelle Rechtsprechung zum Thema Abschlagszahlung im Baurecht zusammengestellt. Zudem bieten wir Ihnen ein Muster für eine Abschlagszahlungsklage. Lesen Sie jetzt weiter!
Mit der Reform des Baurechts und der Einführung des neuen Werkvertragsrechts wurden auch die Vorschriften zu Abschlagszahlungen im Baurecht geändert. Unser Fachbeitrag bietet Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und stellt die neuen Normen zur Abschlagszahlung kurz vor.
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I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage, ob eine Gesamtschau hinsichtlich der Abschlagszahlungen und der Sicherungsabrede zur Vertragserfüllungsbürgschaft zur Unwirksamkeit einer Sicherungsabrede über die Vertragserfüllungsbürgschaft führen kann.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Abschlagszahlungsregelungen, die vorsehen, dass der Auftraggeber trotz vollständig erbrachter Werkleistung einen Teil des Werklohns einbehalten darf, können zur Unwirksamkeit einer Sicherungsabrede betreffend eine Vertragserfüllungsbürgschaft führen, wenn sie in Verbindung mit dieser bewirken, dass die Gesamtbelastung durch die vom Auftragnehmer zu stellenden Sicherheiten das Maß des Angemessenen überschreitet (Anschluss an BGH, Urt. v. 19.12.2010 - IBR 2011, 138)."
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I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage, ob in den AGB eines Auftraggebers enthaltene Klauseln, wonach geringere Abschlagszahlungen zu leisten sind (z.B. i.H.v. 90%) als an Leistungen erbracht, unangemessen und damit unwirksam sind.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
1. Im VOB-Vertrag hat der Auftragnehmer Anspruch auf Abschlagszahlungen für die von ihm vertragsgemäß erbrachten Leistungen in Höhe des vertragsmäßig vereinbarten Werts dieser Leistungen. Nach der VOB/B hat also eine volle Bezahlung der nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen zu erfolgen, alle grundsätzlich zu 100 % und nicht zu 90 % oder weniger.
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I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage, wann ein Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers auf geleistete Überzahlungen verjährt, wenn von ihm selbst die Schlussrechnung für den Auftragnehmer gestellt wird.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
1. Macht der Auftraggeber nach Beendigung des Bauvertrags die Überzahlung geleisteter Abschlagszahlungen geltend, hat der Auftragnehmer darzulegen und zu beweisen, dass ihm eine Vergütung in Höhe der geleisteten Zahlungen endgültig zusteht.
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