Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts ergeben sich immer wieder Streitigkeiten rund um das Gemeinschaftseigentum. Dazu kann auch gehören, dass eine mangelhafte Abdichtung vorliegt - etwa von Flachdächern oder Bodenplatten. Ohne eine ordnungsgemäße Abdichtung ist langfristig ein Wohnen von angemessener Qualität kaum denkbar. Es verwundert daher nicht, dass vor deutschen Gerichten immer wieder Streitigkeiten aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrecht landen, die eine mangelhafte Abdichtung zum Gegenstand haben.
Auf dieser Seite haben zu diesem praxisrelevanten Problem der Abdichtung wir für Sie als Anwalt alles Wissenswerte, Muster und einschlägige Rechtsprechung zusammengestellt!
Die Pflicht des Verwalters erstreckt sich darauf, Mängel und Schäden am Gemeinschaftseigentum - etwa eine fehlerhafte Abdichtung - zu ermitteln sowie Ursachen und Umfang festzustellen, die Überprüfung des Gebäudes auf Baumängel innerhalb des Laufs der Gewährleistungsfrist, Mängel zu rügen und eine Entscheidung der Wohnungseigentümer darüber herbeizuführen, welche Maßnahmen durchzuführen sind.
In unserem Praxisleitfaden erfahren Sie detaillierter, was die Aufgaben des Verwalters bei diesen sog. "Erhaltungspflichten" sind und in welchem Umfang die Vertretungsmacht des Verwalters gegenüber Dritten - etwa das Rügen einer mangelhaften Abdichtung - beschränkt werden kann!
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Um sich ein realistisches Bild von der tatsächlichen Lage des Wohneigentums machen zu können, ist es regelmäßig essentiell, Einsicht in die entsprechenden Bauunterlagen zu nehmen. Ein wichtiger Punkt hierbei ist die Abdichtung von Gebäudeteilen, bzw. die Abdichtung von Dächern und Böden. Um die Herausgabe der Bauunterlagen möglichst arbeitseffizient umzusetzen, haben wir hier unser Muster einer Klage auf Herausgabe Bauunterlagen für Sie bereitgestellt. Klicken Sie gleich hier!
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