Mieterhöhung zur Angleichung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach §§ 558 ff

Grundsätzlich ist eine Mieterhöhung nach Absprache der Vertragsparteien möglich. Bei einer Mieterhöhung muss darauf geachtet werden, um welche Art der Miete, also ob es sich um eine Indexmiete, eine Staffelmiete oder um eine Miete auf Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete handelt. Möchte der Vermieter eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete durchführen, so ist dabei einiges zu beachten. Wir haben für Sie einige Fachbeiträge sowie praktische Muster und Checklisten zusammengestellt, welche Ihnen helfen, den Durchblick zu behalten. Klicken Sie sich durch!

Leistungsklage: Mieterhöhung gem. §§ 559 ff. BGB

Die Klage ist auf Zahlung der bis zur Klageerhebung fällig gewordenen erhöhten Miete bzw. auf Zahlung der vom Mieter bis dahin nicht geleisteten Erhöhungsbeträge gerichtet. Der Kläger muss in seiner Klage wegen § 253 ZPO sämtliche Tatsachen darlegen und ggf. beweisen, aus denen sich sein Mieterhöhungsrecht ergibt. Klicken Sie hier und gelangen Sie zu vier kurzen Fachbeiträgen welche Ihnen die Prozessvoraussetzungen, den Streitwert, den Klageantrag und die Klagebegründung genauer darlegen. Lesen Sie unbedingt bis zum Ende m nichts zu vergessen!

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Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§§ 558 ff. BGB)

Die §§ 558 -558e BGB sind die zentralen Vorschriften des Miethöhenregelungsrechts. Sie stellen den dem Vermieter vom Gesetzgeber gewährten Ausgleich für das Verbot der Änderungskündigung dar. In unserem Fachbeitrag erfahren Anwälte alles Wissenswerte zu der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete!

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Grundmuster: Mieterhöhung zur Angleichung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach §§ 558 ff. BGB

Sie als Rechtsanwalt werden oft Mieterhöhungsschreiben zur Angleichung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach §§ 558 ff. BGB erstellen müssen. Hier finden Sie ein passendes Muster, welches Ihnen Ihren Arbeitsalltag immens erleichtert. Klicken Sie zum Download hier!

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Checkliste: Mieterhöhung nach §§ 558 ff. BGB

Hier finden Sie eine zum Download bereitstehende Checkliste, welche wesentliche Punkte bei der Überprüfung von Mieterhöhungen nach §§ 558 ff. BGB überprüft. Damit Sie garantiert immer vollständig arbeiten, ist diese Checkliste in verschiedene Unterpunkte wie zum Beispiel Notwendige Unterlagen, Anwendbarkeit der §§ 558 ff. BGB auf das Mietverhältnis, Ausschluss des Mieterhöhungsrechts und viele weitere Punkte unterteilt. Klicken Sie hier zum Download!

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§ 558 a BGB: Form und Begründung der Mieterhöhung

Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen. Bei Miterhöhungen ist § 558 BGB grundsätzlich essenziell. Hier lesen Sie § 558 a BGB welcher sich der Form und Begründung der Mieterhöhung widmet. Klicken Sie hier!

 

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Die Räumungsklage in der Praxis

Die Broschüre „Räumungsklage in der Praxis“ gibt Ihnen Tipps für einen schnellen und reibungslosen Ablauf jeder Räumungsklage!

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