Der Bedarf an Rechtsberatung auf dem Gebiet der Familienkonflikte mit Auslandsbezug nimmt ständig zu. Fragen zur Gerichtszuständigkeit und der Anwendbarkeit des entsprechenden Rechts müssen geklärt werden. Zusätzliche Probleme können unterschiedliche Aufenthalte bereiten.
„Familiensachen mit Auslandsberührung“ vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse über die rechtlichen Problemsituationen in den Bereichen:
- Ehescheidung einschließlich Eheschließung
- elterliche Verantwortung
- Unterhalt
- Güterrecht
- Haushalt und Ehewohnung
- Versorgungsausgleich
und stellt die jeweiligen familienrechtlichen Bezüge im IPR dar. Mehr als 70 Beispielsfälle zeigen Lösungen für typische Fallkonstellationen.
Neu im letzten Update u.a.:
- Güterrecht: OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.10.2023 – 6 WF 138/23 (Anwendung des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens bei Morgengabeversprechen)
- Ehesachen: KG, Beschl. v. 14.05.2024 – 1 VA 13/24, FamRB 2024, 314 (Entscheidung eines Rabbinatsgerichts nach Übergabe und Annahme des Scheidungsbriefes)
- Kindschaftssachen: OLG Nürnberg, Beschl. v. 07.03.2024 – 7 UF 3/24 (zum gewöhnlichen Aufenthalt eines Kindes)
Sie erhalten die folgenden Aktualisierungen unverbindlich zur kostenfreien Ansicht. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Autor
Martin Streicher, Vizepräsident des LG Tübingen a.D., war viele Jahre als Familienrichter, zuletzt am OLG Stuttgart, und in der Anwalts- und Richterfortbildung mit dem internationalen Familienrecht befasst.
Und das meint die Fachpresse zur 3. Auflage:
„Das Handbuch ist gut und flüssig zu lesen. Wer in Familiensachen Fälle mit Auslandsbezug hat, wird bei der Lektüre froh sein, einfach einmal im Zusammenhang bestimmte Konstellationen nachlesen zu können, für die in der Kommentarliteratur meist nicht genug Platz ist. Das Werk ist eine schöne Ergänzung zum klassischen Handapparat des Praktikers in Familiensachen.“
Quelle: RAG Dr. Benjamin Krenberger, Zweibrücken, dierezensenten.blogspot.com, Juni 2019
„Streichers Ratgeber, der für die anwaltliche und richterliche Tätigkeit in Familiensachen nahezu unverzichtbar wird, ist auch in eher abgelegenen Rechtsbereichen zuverlässig.“
Quelle: Dr. Peter Finger in FuR 8/2019, 457