Mehr Sicherheit gewinnen und Haftungsfallen vermeiden
Der Versorgungsausgleich ist auch für erfahrene Familienrechtler noch immer eine Herausforderung: Die Gesetzessystematik ist speziell; die Rechtsprechung des BGH zum Versorgungsausgleich ist umfangreich und hat es in sich – allein 2023 mehr als zehn Leitsatzentscheidungen; die sozial- und steuerrechtlichen Zusammenhänge sind mitunter schwer zu durchschauen; die Notwendigkeit z.T. komplizierter Berechnungen schreckt zusätzlich ab. Der Praxisleitfaden nimmt der ungeliebten Materie ihren Schrecken und sorgt strukturiert für Durchblick. Alle wichtigen Entscheidungen, ob vom BGH oder den Oberlandesgerichten, werden regelmäßig in die relevanten Kapitel eingearbeitet und für die Praxis eingeordnet – nutzen Sie unseren Aktualisierungsservice!
Wussten Sie schon, dass Sie zur kritischen Kontrolle der Auskünfte des Versorgungsträgers Ihres Mandanten verpflichtet sind? Das hat der BGH wiederholt festgestellt. Insbesondere ist der Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit zu prüfen; gerade größere zeitliche Lücken geben Anlass zur Nachprüfung. Dies ist nur einer der zahlreichen Praxistipps, die helfen, Ihr Haftungsrisiko zu reduzieren.
Der Ehegatte Ihres Mandanten erteilt keine Auskünfte über seine Versorgungsanwartschaften? Verwenden Sie das passende Musterschreiben und fordern Sie ihn zur Auskunft auf. So können Sie sicher sein, keines der in Frage kommenden Anrechte zu vergessen.
Rezensionen
„Das neue Handbuch vereinfacht den Umgang mit dem komplizierten deutschen Versorgungsausgleich erheblich.“ (Rechtsanwalt Ralf Hansen, juralit.com)
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„Mit Versorgungsausgleich leicht gemacht stellt Frank Götsche eine umfassende Arbeitshilfe zur Verfügung, mit der man die genannten Hemmschwellen überwinden und die enormen Haftungsrisiken, die der Versorgungsausgleich birgt, minimieren kann. Denn das Werk hält, was es verspricht.“ (RiAG Christian Breuers, juris Monatszeitschrift JM 10/2017)
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"Zahlreiche Beispiele und Muster machen es dem Rechtsanwender leicht, einen Weg durch das Dickicht
der von der Rechtsprechung nicht gerade vereinfachten Regelungen bis zu einer für die Beteiligten
zufriedenstellenden Lösung zu finden, sei es durch gerichtliche Entscheidung oder durch einvernehmliche Regelung." (RiAG Thorsten Lange, FuR 2019, 340)
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Autoren
Frank Götsche, Richter am OLG, ist seit 1995 Familienrichter. Dem 1. Familiensenat des OLG Brandenburg gehört er seit 1998 an, seit 2002 als Richter am OLG. Frank Götsche ist zudem seit 2005 als Prüfer im ersten und zweiten Juristischen Staatsexamen und in der Rechtsanwaltsfortbildung tätig. Der Schwerpunkt seiner Seminartätigkeit liegt im Versorgungsausgleich. Darüber hinaus vermittelt Herr Götsche den Anwälten auch Kenntnisse im Unterhaltsrecht, insbesondere zu den Schnittstellen zum Sozialrecht, sowie im Familienvermögens- und im Familienverfahrensrecht. Des Weiteren hat Frank Götsche sich durch zahlreiche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Handbüchern und Kommentaren zum Familienrecht einen Namen gemacht.
Sima Kretzschmar: Rechtsanwältin Sima Kretzschmar hat in Berlin und Leipzig ihr Studium der Rechtswissenschaften absolviert. Das Referendariat bestritt sie sodann in Berlin. Seit 2007 ist sie zugelassene Rechtsanwältin, seit 2016 Fachanwältin für Familienrecht. Ihr Schwerpunkt in der täglichen Arbeit ist das Familienrecht und die damit verbundenen Fragestellungen. RA Kretzschmar ist zudem Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV), in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV sowie im Deutscher Juristinnenbund. Seit 2022 verstärkt sie unser Team im "Praxishandbuch Familiensachen" und ist Autorin von "Versorgungsausgleich leicht gemacht".