Peter Mock

Online-Seminar: Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare – der Countdown läuft!

An dieser Stelle wird zeitnah das nächste hochinteressante Webinar zum Thema angeboten werden!
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Der Countdown läuft!

Augen auf bei der Zwangsvollstreckung: Seit dem 22.12.2022 gibt es neue Formulare. Zwar können Sie die Altformulare weiterhin nutzen. Aber seit September 2024 kommen Sie an den neuen nicht vorbei. 

Seit 01.09.2024 müssen Sie verbindlich und ausschließlich die neuen Formulare in der Fassung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16. Dezember 2022 nutzen!

Höchste Zeit, sich mit den neuen Formularen zu beschäftigen!

Verschaffen Sie sich in unserem Online-Seminar „Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare – der Countdown läuft“ einen umfassenden Überblick und wappnen sich optimal für die neuen Formulare und die bevorstehenden Änderungen!

Die größte Veränderung: Sie müssen zukünftig mit acht statt mit vier Formularen arbeiten. Allein schon deshalb müssen Sie sich komplett neu einarbeiten.

Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO.

Wir bieten Ihnen zwei Termine rund um den Stichtag an. Melden Sie sich einfach und bequem zu dem Termin an, der Ihnen am besten passt.

Schwierige Materie, verständlich vermittelt

Unser erfahrener Zwangsvollstreckungsrechts-Experte Dipl. Rechtspfleger (FH) Peter Mock vermittelt Ihnen in unserem Online-Seminar die schwierige Materie praxisnah und erklärt Ihnen, wie Sie die neuen Formulare richtig ausfüllen, um erfolgreich zu vollstrecken!

Herr Mock teilt mit Ihnen seine praktischen Erfahrungen mit den neuen Formularen und zeigt Ihnen, wie Sie die neuen Formulare richtig und taktisch klug ausfüllen, um erfolgreich zu vollstrecken.

 Außerdem geht er auf praktische Fragen ein wie z.B.:

  • Muss das Formular zur Forderungsaufstellung auch dann ausgefüllt und mitgeschickt werden, wenn eine EDV-Forderungsübersicht mitgeschickt wird?
  • Muss bei der Angabe des Vertreters bei einem Unternehmen der Vorstand/Geschäfstführer vollständig und namentlich genannt werden oder reicht "vertreten durch den Vorstand“?
  • Im alten Formular zur Vermögensauskunft konnte angekreuzt werden, dass die Auskünfte nur einzuholen sind, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe nicht nachkommt. Diese Möglichkeit ist beim neuen Formular entfallen. Ist daher eine solche Einschränkung nicht mehr zulässig?
  • Bei Unterhaltsforderungen fehlt der Hinweis aus dem Altformular dass die Prozesskosten vom Vorrechtsbereich nach § 850d ZPO ausgeschlossen sind. Fallen die Kosten nunmehr unter den Vorrechtsbereich?

Beschäftigen Sie sich jetzt mit den neuen Formularen und den Neuerungen, es wird höchste Zeit!

Verlieren Sie keine Zeit und melden Sie sich heute noch für das Online Seminar „Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare – der Countdown läuft“ an!

Der Referent

Peter Mock ist als Diplom-Rechtspfleger (FH) am Amtsgericht Koblenz tätig. Neben seiner Tätigkeit als Mitherausgeber des „Praxishandbuchs Insolvenzrecht" ist er Mitautor u.a. der „AnwaltFormulare Zwangsvollstreckungsrecht", des Loseblattwerks „Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" sowie Schriftleiter des Informationsdienstes „Vollstreckung effektiv". Zudem hält er Vorträge im Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Kostenrecht. Seit 1992 referiert er bundesweit für Anwaltvereine, Reno-Vereinigungen sowie Unternehmen und Banken. 

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