Ihre Vorteile
- Dank des innovativen Konzepts steigen Sie immer mit einer typischen Fallkonstellation ins Thema ein. Ihr Vorteil: Sie erkennen sofort, welche Beratungsthemen bei Ihrem Mandat relevant sind.
- Bei über 100 typischen Mandatssituationen im Erbrecht ist Ihr konkreter Fall bestimmt auch dabei.
- Sie profitieren von der immer gleich strukturierten Mandatsbehandlung. So sorgen Sie für eine zeitsparende Systematik und arbeiten einfach effizienter. Doppelte Mandantentermine oder überflüssiges Nachfragen gehören der Vergangenheit an.
- Wertvolle Insidertipps aus der Praxis sind mehr wert als Lehrbuchwissen: So empfiehlt es sich in Erbrechtsmandaten häufig, trotz der relativ hohen Gegenstandswerte ein Zeithonorar zu vereinbaren.
Die 100 typischen Mandate im Erbrecht bieten Ihnen zu jedem einzelnen Erbrechts-Fall:
- detaillierte Checklisten zur Mandatsvorbereitung
- die passende Lösung
- die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten
- Prozesstaktik und Strategie
- Praxistipps
- Warnungen vor Risiken und typischen Fehlerquellen
- Tipps zur Abrechnung
- Schriftsatzmuster zur individuellen Bearbeitung
Neu in dieser Auflage:
Im Fokus der 5. Auflage steht die Einarbeitung der fortentwickelten Rechtsprechung zum Pflichtteilsrecht, insbesondere zu den Anforderungen an die Erfüllung von Auskunftspflichten, die Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses, die Behandlung ehebedingter Zuwendungen und der Vereinbarkeit des Fehlens von Noterbenrechten fremder Rechtsordnungen mit dem deutschen Ordre Public bei starkem Inlandsbezug.
In der Gesamtschau bestätigt sich weiter der schon länger andauernde Trend zur pflichtteilsfreundlichen Rechtsprechung. Der Pflichtteilsberechtigte genießt weiterhin die Unterstützung der Rechtsprechung bei der Durchsetzung seiner Ansprüche.
Die Neuauflage geht auf das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ein, das zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist.
Herausgeber
Katharina Kraft
Die Herausgeberin, Rechtsanwältin Katharina Kraft, Berlin (www.katharinakraft.de), ist als Fachanwältin für Erb- und Familienrecht seit mehr als zehn Jahren ausschließlich in diesen Bereichen tätig. Zu ihrer Spezialisierung gehört die Betreuung von Mandaten mit Auslandsbezug. Für das Handbuch Die 100 typischen Mandate im Familienrecht (Hrsg. Kottke/Zahran) hat sie das Kapitel zur Elterlichen Sorge verfasst.
Ralf Mangold
Der Herausgeber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Ralf Mangold, Köln (www.erbrecht-mangold.de), ist seit 2005 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Er hat sich mit seiner Fachkanzlei für Erbrecht (derzeit zwei Berufsträger) ausschließlich auf das Erbrecht und die angrenzenden Rechtsgebiete spezialisiert. RA Mangold ist u.a. Mitautor beim Praxishandbuch Erbrecht (Hrsg. Grziwotz/Ott).
Autoren
Susanne Christ
Susanne Christ, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Köln, betreibt seit 1999 die von ihr gegründete Steuer- und Wirtschaftskanzlei. Schwerpunkte sind die Rechts- und Steuerberatung, neben Steuerrecht insbesondere Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht, Regelungen zur Unternehmensnachfolge. Susanne Christ ist als Dozentin für Steuer-, Wirtschafts- und Erbrecht tätig und hat sich mit zahlreichen Fachbeiträgen und Buchveröffentlichungen einen Namen gemacht.
Dr. René Gülpen
Dr. René Gülpen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Aachen (www.rewisto.de), ist als Partner der Fachanwaltskanzlei REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner nahezu ausschließlich im Bereich des Erbrechts tätig. RA Dr. Gülpen leitet die Geschäftsstelle der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) in Aachen und wird regelmäßig von Nachlassgerichten zum Nachlasspfleger und Nachlassverwalter bestellt. Darüber hinaus ist er als Testamentsvollstrecker tätig. Als ausgebildeter Mediator steht er Konfliktparteien vor allem im Bereich des Erbrechts im Rahmen von außergerichtlichen und gerichtsnahen Mediationsverfahren zur Verfügung. RA Dr. Gülpen ist Mitautor beim „Praxishandbuch Erbrecht“ (Hrsg. Grziwotz/Ott).
Andrea Haaser
Andrea Haaser, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Berlin (www.kanzlei-haaser.de), ist seit 1989 als selbständige Rechtsanwältin, Nachlasspflegerin und Betreuerin tätig. Sie ist auf das Familien-, Erb- und Betreuungsrecht spezialisiert. Ergänzend verfügt RAin Haaser über umfassende Kompetenz auf dem Gebiet des Zwangsversteigerungsrechts.
Holger Hanshold
Holger Hanshold, Rechtsanwalt, Langenfeld (www.erbrecht-rechtsanwalt-langenfeld.de), ist seit 1989 als Rechtsanwalt tätig. RA Hanshold hat sich auf das deutsche und internationale Erbrecht spezialisiert. Er ist als Testamentsvollstrecker (AGT) zertifiziert. Seit 2012 ist RA Hanshold Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten (DSE).
Dr. Nicolé Kampa
Dr. Nicolé Kampa, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht, Berlin (www.juristin-berlin.de), ist seit 1994 Rechtsanwältin. Seit vielen Jahren ist sie ausschließlich auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. RAin Dr. Kampa ist empfohlene Beraterin des Instituts für Erbrecht e.V. (IFE). Sie lehrt seit 2003 an verschiedenen Fachhochschulen und hält regelmäßig Vorträge zu erbrechtlichen Themen.
Martina Klose
Martina Klose, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht, Jena (www.erbrecht-jena.de), ist seit 2004 Rechtsanwältin und seit 2010 Fachanwältin für Erbrecht. Sie ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Erbrechts einschließlich des internationalen Erbrechts und der Unternehmensnachfolge tätig. RAin Klose ist Mitglied des Deutschen Forums für Erbrecht e.V. und hält Vorträge zum Erbrecht und zur Unternehmensnachfolge sowie zum Arbeitsrecht. Sie ist Mitautorin beim Praxishandbuch Erbrecht (Hrsg. Grziwotz/Ott).
Jürgen König
Jürgen König, RiAG, Berlin, ist als Richter am AG Schöneberg vorwiegend mit Nachlasssachen befasst.
Wolfgang Krüger
Wolfgang Krüger, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht, Bonn (www.foris.com), wurde 2002 zur Anwaltschaft zugelassen. Seine langjährige Spezialisierung entspricht beiden Fachanwaltschaften. Zwischen 2007 und 2009 absolvierte er berufsbegleitend zusätzlich ein LL.M.-Studium zum Private Wealth Management. Heute verantwortet RA Krüger das nationale und internationale Erb- und Familienrecht bei einem Prozessfinanzierer. Daneben ist RA Krüger in „seinen“ Rechtsgebieten als (Mit-)Autor (z.B. Praxishandbuch Familiensachen, Hrsg. Garbe/Oelkers/Diehl/Grabow) und Referent tätig.
Dr. Thomas Papenmeier
Dr. Thomas Papenmeier, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Chemnitz (www.erbrecht-papenmeier.de), ist als selbständiger Rechtsanwalt ausschließlich im Erbrecht tätig. RA Dr. Papenmeier ist seit 2006 Rechtsanwalt, seit 2007 Testamentsvollstrecker (DVEV), seit 2009 Mitglied im VorsorgeAnwalt e.V., seit 2010 Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten (DSE) und seit 2011 Fachanwalt für Erbrecht. Seine Dissertation mit dem Titel Transmortale und postmortale Vollmachten als Gestaltungsmittel wurde 2013 veröffentlicht.
Gilbert H. Tegeler
Gilbert H. Tegeler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Berlin (www.tegeler-kraft.de), ist seit 1999 als Rechtsanwalt tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Erbrecht und Vermögensnachfolgerecht, Arbeitsrecht, Schadensersatzrecht und Maklerrecht. Seit 2012 ist RA Tegeler Fachanwalt für Erbrecht.