Neu in diesem Update


Spezialreport zur Digitalisierung:
Reformgedanken in Zwangsvollstreckung und Insolvenz

Sowohl in der Zwangsvollstreckung als auch in der Insolvenz stehen die Zeichen auf Veränderung! Die neuen Vollstreckungsvordrucke füllen Bücher – ob hierbei ein Gewinn gegenüber der bisherigen Lage zu verzeichnen ist, bleibt abzuwarten. Aber auch „Vollstreckung“ 4.0 hält Einzug. Die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung steht in den Startlöchern. Den Spezialreport, der sich den Reformüberlegungen widmet, finden Sie im Ordner Aktuelles.

Anwendbarkeit von § 33 ZVG nach Verkündung des Zuschlags

Nach Verkündung des Zuschlags ist § 33 ZVG nicht mehr anwendbar. Jedoch gilt die Norm auch im Rechtsmittelverfahren, so dass das Beschwerdegericht den Zuschlag versagen muss, wenn ein Aufhebungs- oder Einstellungsgrund bei der Zuschlagserteilung übersehen wurde. Erhebt der Schuldner nach dem rechtskräftig erteilten Zuschlag die Vollstreckungsgegenklage, kann eine Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens nicht mehr in Betracht kommen. Mehr dazu in Teil 7/7.12.7.1.