OLG Nürnberg - Beschluss vom 10.04.2014 (15 W 665/14)
I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Schwabach vom 18.12.2013 wird zurückgewiesen. II. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.298,70 EUR [...]