Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 23. Mai 2012 -
Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
4.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 258.939,44 EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Z (nachfolgend: Schuldner) und wehrt sich im Wege einer (verlängerten) Vollstreckungsgegenklage gegen die Vollstreckung der Beklagten aus zwei Kostenfestsetzungsbeschlüssen. Die Beklagte ist die geschiedene Ehefrau des Schuldners mit Wohnsitz in der Schweiz.
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