LAG München - Beschluss vom 17.03.2011 (4 Ta 18/11)
1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 14. September 2010 - 17 Ca 12618/03 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. [...]