Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 15. Februar 2007 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 41,95 Euro zu zahlen.
II.Der Beklagte trägt die Verfahrenskosten in beiden Rechtszügen.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in derselben Höhe leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten noch darüber, ob der Beklagte der Klägerin Prozesszinsen in Höhe von 41,95 Euro schuldet.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|