VGH Bayern - Urteil vom 11.03.2010 (14 B 08.2025)
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 15. Februar 2007 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 41,95 Euro zu zahlen. II. Der Beklagte trägt die Verfahrenskosten in beiden Rechtszügen. [...]