OLG Karlsruhe - Beschluss vom 16.09.2010 (17 W 18/10)
Der für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren maßgebliche Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens 17 W 18/10 wird auf Antrag der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin auf 8.750 € festgesetzt. I. Der Antrag [...]